28. Nov. 2019
Inneres

Evangelische Landeskirche beschließt neue Formen der Mitbestimmung

Die evangelische Landeskirche Hannovers setzt für die Zukunft auf mehr Mitbestimmung. In der Herbsttagung der Landessynode wurden dazu Grundsätze für die Gestaltung von Beteiligungsverfahren beschlossen. So soll es in Zukunft möglich sein, dass sich Kirchenkreise und Gemeinden bei kirchenpolitischen Beschlüssen besser mit einbringen können. Das gilt zumindest immer dann, wenn die jeweiligen Untergliederungen von einem Beschluss direkt betroffen sein werden. Sogar die Beteiligung sämtlicher Mitglieder der Landeskirche ist dabei denkbar, wie es bereits bei der Ausarbeitung der neuen Kirchenverfassung im vergangenen Jahr erstmals versucht wurde. Vorgesehen sind etwa Regionalkonferenzen, Fachtage oder Workshops sowie die Möglichkeit zur Stellungnahme zu kirchlichen Gesetzesvorhaben.
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„Das ist ein echter Sprung in der kirchlichen Kommunikation“, lobte Stephanie Springer, die Präsidentin des Landeskirchenamtes, den Beschluss der Synode. „Es ist kein Misstrauensbeweis für die bestehenden Strukturen und auch keine systemstürzende Basisdemokratie“, sagte sie. Für den „künftigen Transformationsprozess“ der Kirche sei dieser Schritt aber eine entscheidende Weichenstellung. Die Kirchengremien sollten bewusst ihre blinden Flecken suchen und sich eingestehen, dass sie nicht immer wissen, was für alle das Beste ist, sagte die Kirchenamtspräsidentin. Man habe sich dabei an den Erkenntnissen aus Politik und Wirtschaft orientiert, erläuterte Springer weiter, und auf den Modellen der kommunalen Mitbestimmung aufgebaut. Die neuen Verfahren sollen vor allem für mehr Legitimation und Akzeptanz aber auch für eine Qualitätssteigerung der Entscheidungen und für eine Selbstermächtigung der Kirchenkreise sorgen.

Die Beteiligungsverfahren treffen auf breite Zustimmung, wenn man sie maßvoll anwendet.


Den rechtlichen Rahmen für die Beteiligung der Kirchenkreise setzt die neue Verfassung, die sich die Landeskirche im Frühjahr gegeben hatte. Nach der Veränderung des Gesetzes gehe es nun darum, auch die Verhaltensmuster anzupassen, sagte der Kirchenparlamentarier Fritz Hasselhorn am Donnerstag. Die Mehrheit der Kirchenkreise hätte signalisiert, die neuen Formen der Mitbestimmung zu begrüßen, nur einige hätten die Sorge geäußert, dass diese zu einer Überforderung werden könnten. „Die Beteiligungsverfahren treffen auf breite Zustimmung, wenn man sie maßvoll anwendet“, berichtete er über die Rückmeldungen aus den Kirchenkreisen. Es habe auch den klaren Appell gegeben, dass die Verfahren nach Möglichkeit digital unterstützt werden sollten. Mit dem Beschluss der Landessynode wurde nun noch kein endgültiges Format festgelegt, sondern ein Rahmen gesteckt, innerhalb dessen in den kommenden Jahren verschiedene Verfahren zur Anwendung kommen können. Kirchenamtspräsidentin Springer lobt, dass noch keine Rechtsverordnung beschlossen wurde. Sonst wäre womöglich frühzeitig „ein Prototyp in die Gerinnung geraten“, der eine spätere Nachbesserung blockiert hätte, sagte sie.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #212.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter