17. Dez. 2018
Soziales

Es geht um viel Geld: Land und Kommunen streiten sich über die Behindertenhilfe

Wenn demnächst die Behindertenhilfe neu zugeschnitten wird, drohen aus Sicht der Kommunen extreme finanzielle Verwerfungen. Dabei geht es um einen kurzfristigen Ausgleich ebenso wie um langfristige, dauerhafte Kosten. Erwartungsvoll richten sich die Blicke der Kommunalverbände auf die Landesregierung – doch das Finanzministerium gilt derzeit als Bremser, während das Sozialministerium kompromissbereit sein soll. Es geht um sehr viel Geld, zunächst bis zu 35 Millionen Euro für eine Abmilderung der Übergänge, später dann jährlich bis zu 60 Millionen Euro für die Kosten der Kommunen, die dann auch im Dienste des Landes aktiv werden sollen. Die Weichen für die vom Bund vorgegebene Reform wurden schon vor zwei Jahren gestellt, in Niedersachsen wartet man aber noch auf ein wichtiges Ausführungsgesetz. Wenn vom 1. Januar 2020 an ein wichtiger Baustein für das „Bundesteilhabegesetz“ in Kraft tritt, soll das für die Behindertenarbeit ein riesiger Schritt nach vorn sein. Behinderung wird dann als Wechselwirkung zwischen den Einschränkungen des Betroffenen und den Umweltbedingungen definiert. Praktische Auswirkungen hat das auf die Arbeit der Behörden. Bisher teilen sich Kommunen und Land die Zuständigkeiten so auf, dass für ambulante Dienste die Kreise und kreisfreien Städte aufkommen, für stationäre Einrichtungen wie Werkstätten oder Wohnheime das Land. Künftig gibt es einen anderen Ansatz geben – für die Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren tragen die Kommunen die Kosten und die alleinige Verantwortung, für alle älteren Menschen mit Behinderung kommt das Land auf. Allerdings soll ein nahtloser Übergang dadurch gewährleistet werden, dass in allen Fällen die kommunalen Behörden die Ansprechpartner der Betroffenen sind. Zunächst einmal führt die Umstellung zu Verwerfungen. Solche Kommunen, die bisher viele Tagesbildungsstätten, Wohnheime und Werkstätten hatten, die bisher das Land bezahlte, sind finanziell stärker betroffen, entlastet werden jene, die sich bisher vor allem auf ambulante Dienste stützten. Von Nachteil sind auch jene Kommunen mit einem hohen Anteil an jungen Menschen mit Behinderungen. Es heißt, die Region Hannover komme mit einem fetten Plus bei der Umstellung heraus, das 35 Millionen Euro jährlich überschreitet. Zu den Gewinnern gehörten ferner die meisten kreisfreien und größeren Städte, darunter Braunschweig, Göttingen, Oldenburg, Osnabrück und Goslar. Verlierer der Reform wären demnach die Kreise Emsland und Osnabrück mit je mehr als zehn Millionen Euro, außerdem Cloppenburg, Diepholz, Vechta, Heidekreis, Verden, Leer, Celle, Rotenburg und Cuxhaven – sowie als einzige kreisfreie Stadt Wilhelmshaven, bei Salzgitter sind die Ausprägungen vergleichsweise gering. Nun drängelt der Landkreistag, das Land müsse die Verzerrungen mit Landeszuschüssen wenigstens teilweise ausgleichen, damit die schwierige Umstellung finanziell abgefedert wird. Dies müsse so geschehen, dass die 2020 erstmals im „kommunalen Finanzausgleich“ spürbaren Unterschiede eingeebnet werden. Der Städtetag, der in diesem Streitthema die kreisfreien Städte vertritt, hält sich zurück – denn bis auf Wilhelmshaven sind alle seine Mitglieder eher Gewinner der Reform. Der Städtetag stellt dafür aber ein anderes Thema in den Vordergrund. Es geht um die Frage, wie für jeden Menschen mit Behinderung der genaue Förderbedarf ermittelt und über die Jahre dann regelmäßig überprüft wird. Kommunale Sozialarbeiter und Verwaltungskräfte müssen das erledigen, und das Land schlägt für die Bezahlung einen Personalschlüssel von 1 zu 150 vor – auf einen Mitarbeiter sollen 150 Menschen mit Behinderung kommen. Aus Sicht des Städtetags ist das unsachgemäß, nötig sei wegen der gestiegenen Anforderungen an gute Betreuung ein Schlüssel von 1 zu 50. Umstritten ist, ob die Verwaltungskosten darüberhinaus auch erstattet werden müssten, das wären landesweit noch einmal 15 Millionen Euro – dann käme man unterm Strich auf bis zu 60 Millionen Euro jährlich, die das Land nach Ansicht des Städtetages den Kommunen für dieses Gesetz überweisen müsste. Nötig wäre das wegen der „Konnexität“, dem Verfassungsgrundsatz, der den vollen Ausgleich der Kosten vorsieht, die Kommunen durch Bundes- und Landesrecht aufgebürdet werden. Die Landesregierung hingegen argumentiert bisher, dass sie die Kosten nur anteilig tragen müsse, da ja die Kommunen laut Bundesgesetz für die Behinderten unter 18 Jahren selbst aufkommen müssten. Erschwerend für den Städtetag kommt hinzu, dass der andere starke Verband, der Landkreistag, ihm in dieser Argumentation nicht folgt. Ein Sprecher von Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers erklärte für die Landesregierung auf Rundblick-Anfrage: „Die Gespräche laufen und wir sind zuversichtlich, der kommunalen Ebene zeitnah ein gemeinsam erarbeitetes Konzept vorzulegen.“
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #226.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning