6. Feb. 2020 · 
Landwirtschaft

Entlassung des Agrar-Staatssekretärs: Kabinett muss noch zustimmen

Die am Dienstagnachmittag überraschend verkündete Entlassung des Staatssekretärs im Landwirtschaftsministerium, Rainer Beckedorf, muss noch vom Kabinett formell beschlossen werden, um Gültigkeit zu erlangen. Erst dann kann auch die Nachfolge geklärt werden, nämlich die Berufung des bisherigen Abteilungsleiters Prof. Ludwig Theuvsen, Agrarökonom aus Göttingen. Wer dann anstelle von Theuvsen die Abteilung I (Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit) führen soll, steht noch nicht fest. Das Ministerium lasse sich hier noch Zeit mit der Entscheidungsfindung, heißt es. [caption id="attachment_47193" align="alignnone" width="780"] Foto: ML/Timo Jaworr[/caption] Beckedorf wird bisher nach B9 besoldet (11.126 Euro monatlich). Er bekommt diese Bezüge jetzt weiterhin drei Monate, danach für die Dauer seiner Amtszeit als Staatssekretär (27 Monate) ein Übergangsgeld von 71,7 Prozent des B9-Gehaltes. Anschließend wird ihm sein individuelles Ruhegehalt gezahlt, das sich aus seinen Dienstzeiten berechnet. Da Beckedorf auf eine 30-jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst zurückblicken kann, sind die Ansprüche vermutlich nicht gering.
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Über eine mögliche Ablösung des Staatssekretärs war schon vergangenen Juni spekuliert worden. Wäre das damals geschehen, so hätte Beckedorf weit geringere Ansprüche geltend machen können – nämlich basierend auf B6. Laut Beamtenversorgungsgesetz beziehen sich die Versorgungsansprüche auf das letzte Amt (also in diesem Fall B9) nur dann, wenn der Beamte dort mindestens zwei Jahre lang tätig war. Dies ist bei Beckedorf aber erst seit November vergangenen Jahres der Fall. Beckedorfs Vor-Vorgänger, Agrar-Staatssekretär Udo Paschedag (Grüne), war 2013 nach nur knapp sieben Monaten im Amt als Staatssekretär entlassen worden. Für ihn bedeutete die Zwei-Jahres-Frist, dass er nach seinem Abschied wesentlich geringere Versorgungsbezüge hinnehmen musste.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #025.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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