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Über eine mögliche Ablösung des Staatssekretärs war schon vergangenen Juni spekuliert worden. Wäre das damals geschehen, so hätte Beckedorf weit geringere Ansprüche geltend machen können – nämlich basierend auf B6. Laut Beamtenversorgungsgesetz beziehen sich die Versorgungsansprüche auf das letzte Amt (also in diesem Fall B9) nur dann, wenn der Beamte dort mindestens zwei Jahre lang tätig war. Dies ist bei Beckedorf aber erst seit November vergangenen Jahres der Fall. Beckedorfs Vor-Vorgänger, Agrar-Staatssekretär Udo Paschedag (Grüne), war 2013 nach nur knapp sieben Monaten im Amt als Staatssekretär entlassen worden. Für ihn bedeutete die Zwei-Jahres-Frist, dass er nach seinem Abschied wesentlich geringere Versorgungsbezüge hinnehmen musste.