22. Aug. 2016 · 
Finanzen

Ein Geschenk für die Kommunen – oder doch etwa nicht?

Die Landesregierung brüstet sich, den Kommunen besonders wohlmeinend gegenübergetreten zu sein: Mit dem Nachtragshaushaltsplan, der gegenwärtig in den Landtagsgremien beraten wird, soll das System der Kostenerstattung für Flüchtlinge neu geregelt werden. Es gibt eine Pauschale von 10.000 Euro je Asylbewerber – statt bisher 9500 – und das Geld soll früher überwiesen werden: für jedes Jahr nicht erst im übernächsten Jahr darauf, sondern schon im Folgejahr. Da es im Jahr 2015 besonders viele Flüchtlinge gab, winkt dieses Jahr eine hohe Erstattung. Das löst natürlich Freude in den Rathäusern aus, und kommunale Zufriedenheit kann die Regierung zu keiner Zeit so gut gebrauchen wie heute, kurz vor den Kommunalwahlen. Aber hat die Landesregierung in Wirklichkeit getrickst? Eine solche Vermutung hegt der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Heiger Scholz. In einem Beitrag für sein Verbandsmagazin rechnet er so: Wenn die Erstattung der Kosten nicht mehr in zwei Jahren geschieht, sondern schon im Folgejahr, so heißt das: die Erstattung für die Flüchtlinge, die 2014 kamen (und für die das Geld nach altem Modus dann in diesem Jahr fließen müsste), würde am Ende entfallen. Die Ansage laute nämlich, in diesem Jahr die hohen Überweisungen für 2015 mit den Beträgen, die im ersten Halbjahr für die 2014 angekommenen Zugereisten angefallen sind, zu verknüpfen. Scholz verdeutlicht seine These mit einer Beispielrechnung: Angenommen, im Jahr 2017 kommen gar keine Flüchtlinge mehr nach Niedersachsen, dann leitet das Land nach dem neuen Modell 2018 keinen Cent mehr an die Städte und Gemeinden weiter. Würde noch das alte Modell gelten, so kämen 2018 die Beträge für die 2016 angekommenen Flüchtlinge. Wo, fragt Scholz, blieben dann die Zahlungen für 2014? Da man 2016 nur für die 2015 angekommenen Zuwanderer die Kosten trage und auf die Erstattungen für die ein Jahr zuvor angereisten Flüchtlinge verzichte, würden die Kommunen eigentlich um die Beträge für 2014 betrogen. Das Wort „Betrug“ verwendet Scholz nicht, und auch in den Kommunen ist kein Aufschrei der Empörung zu vernehmen. Schließlich sind die Geldbeträge viel höher als vermutet, weil ja 2015 so viel mehr Menschen Zuflucht in Niedersachsen gefunden haben. Aber wenn die Logik von Scholz stimmt, sind die Kommunen mittelfristig die Gelackmeierten. Die Landesverwaltung teilt die Kritik des Städtetag-Hauptgeschäftsführers nicht. Für sie geht es nicht um Kostenerstattung, sondern lediglich um einen Berechnungsmodus für Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Und wenn der aktueller ist, weil schon die Zahlen aus dem Vorjahr als Grundlage dienen, sei das doch durchaus im Sinne der Kommunen. Der Streit zeigt zweierlei: Erstens sind die Finanzbeziehungen von Land und Kommunen derart kompliziert gestrickt, dass bei den Beteiligten schnell Misstrauen entsteht. Es hat in den vergangenen Jahrzehnten auch schon zu viele erbitterte Auseinandersetzungen über solche Fragen gegeben. Zweitens ist jede Verschiebung von Referenzjahren mit einem Risiko verknüpft, dass am Ende das ungute Gefühl übrig bleibt, über den Tisch gezogen worden zu sein. Ein wenig erinnert das an eine vor Jahren getroffene Entscheidung, die Rentenauszahlung vom Monatsanfang auf das Monatsende zu verschieben. Ganz viele Menschen bekamen dann ihre Zahlungen mit rund 30 Tagen Verspätung, und die Entlastung in der Rentenkasse war enorm – unterm Strich hatte man für einen Monat die kompletten Rentenzahlungen eingespart. (kw)
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #148.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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