Voraussichtlich am 31. März wird der Bundesrat über die neue Düngeverordnung abstimmen. Damit sind die aktuellen Zahlen aus dem Nährstoffbericht für Niedersachsen, der gestern in Hannover vorgestellt wurde, auch im übertragenen Sinne von gestern. Das wird am sogenannten Flächendefizit deutlich. Die Fläche, die für die Masse an Gülle und Mist zur Verfügung steht, reicht in den Überschussregionen nicht aus. Dort halbierte sich das Defizit zwischen Mitte 2015 und 2016 zwar von 40.000 auf unter 20.000 Hektar. Mit der neuen Gülleverordnung werden die Karten allerdings wieder neu gemischt. Denn dann kann nicht mehr mit Phosphat und  Stickstoff überdüngt werden. Das Flächendefizit steigt damit schlagartig auf mehr als 100.000 Hektar an. In der neuen Verordnung werden auch pflanzliche Gärreste berücksichtigt. Dadurch werden mit der Grafschaft Bentheim, Vechta, Cloppenburg, Ammerland und Rotenburg gleich fünf Landkreise die dann gültige Obergrenze verfehlen. Im Kreis Rotenburg liegt das an der hohen Anzahl der Biogasanlagen.

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„Wir stehen vor einem kompletten Systemwechsel“, sagt Franz Jansen-Minßen, Leiter der neuen Düngebehörde. In Zukunft müsse der Düngebedarf eingehalten und dokumentiert werden. Durch die Meldepflicht könne die Düngebehörde einen Datenabgleich erstellen. Jansen-Minßen erklärt es mit einem Beispiel aus dem Verkehrsbereich: „Vorher gab es für die Landwirte Richtgeschwindigkeiten. Mit dem neuen System gelten Höchstgeschwindigkeiten. Die Datenbanken der Düngebehörde sind dabei die Radarfalle.“ Bei Überschreitungen gebe es eine Pflichtberatung und im wiederholten Fall drohe ein Bußgeld von bis 150.000 Euro.

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Es wird sich also etwas ändern müssen. „Wir haben weiterhin ein großes Nährstoffproblem und deshalb noch viele Hausaufgaben zu erledigen“, sagte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer. Es gebe in einigen Kreisen eine zu hohe Tier- oder Biogasdichte. „Man wird in einzelnen Regionen nicht um einen Rückbau der Tierhaltung herumkommen. Es müssen in einigen Regionen weniger Schweine und Hühner gehalten werden. Vor allem die Region Weser-Ems verträgt keine neuen Ställe“, so Meyer. Es werde keine alleinige Lösung sein, einfach nur mehr Gülle in andere Bundesländer zu transportieren. Das werde auch viel zu teuer. Ziel müsse eine flächengebundene Tierhaltung sein. Das Problem seien Ställe ohne umliegende Flächen.

In der Diskussion um das Wassergesetz setzt Meyer auf ein Düngungsverbot auf einem fünf Meter breiten Streifen neben Flüssen und Bächen. „Die Belastung der Oberflächengewässer ist noch dramatischer als die des Grundwassers. Wir müssen unsere Gewässer schützen“, sagte der Agrarminister. Es werde aber Ausnahmen für bestimmte Regionen wie zum Beispiel für das Alte Land geben. Der Landwirtschaftskammer zufolge würde allerdings ein ein Meter breiter Verbotsstreifen ausreichen. „Den Ein-Meter-Streifen akzeptieren wir, den Fünf-Meter-Streifen halten wir für völlig übertrieben. Das lehnen wir ab“, sagte Gerhard Schwethje, Präsident der Landwirtschaftskammer. Durch moderne technische Lösungen und bedarfsgerechtes Düngen reiche ein schmalerer Streifen vollkommen aus. So argumentiert auch das Landvolk Niedersachsen. „Der von Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel mit dem Wassergesetz vorgeschlagene ungedüngte Randstreifen von fünf Metern Breite ist damit überhaupt nicht nötig“ kritisiert Landvolk-Präsident Werner Hilse.

Die Zahlen im aktuellen Nährstoffbericht bewertete Meyer positiv. So seien zwischen Juli 2015 und Juli 2016 knapp 59 Millionen Tonnen Gülle, Mist und Gärreste angefallen und damit eine Million Tonnen weniger als im Vorjahreszeitraum. Das liege daran, dass die Zahl der Schweine, Hühner und Puten zurückgeht. Es gebe 31.000 weniger Schweine und bei Geflügel ein Minus von 219.000. Allein die Zahl der Schafe und Rinder sei leicht gestiegen. Auch der Stickstoffüberschuss sank um mehr als zwölf Prozent, weil weniger Mineraldünger in Niedersachsen abgesetzt wurde. Die Zahlen des aktuellen Nährstoffberichts machen Meyer zufolge deutlich, dass Niedersachsen auf einem guten Weg sei. „Wir brauchen aber die neue Düngeverordnung, um noch besser zu werden. Ziel muss sein, kein Flächendefizit mehr zu haben. Jeder Betrieb sollte nur so viel düngen, wie die Pflanzen benötigen und der Boden verträgt, damit das Grundwasser nicht belastet wird. (MB.)