(rb) Hannover. Die überfällige Novellierung von Düngegesetz und -verordnung sowie die Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik wegen Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie standen im Mittelpunkt des dritten Nährstoffsymposiums der Landesregierung am Donnerstag in Hannover. Umweltminister Stefan Wenzel und Agrarminister Christian Meyer mahnten den Bund erneut, gesetzliche Lösungen gegen die Verunreinigung von Grundwasser und Oberflächengewässern durch Stickstoff und Phosphat sowie gegen die Nitratbelastung der Böden vorzulegen. Ländervorschläge lägen seit langem auf Tisch. In Niedersachsen wird der Nährstoffüberschuss derzeit mit mehr als 80 000 Tonnen Stickstoff und rund 30 000 Tonnen Phosphat angegeben. Wenzel und Meyer halten einen deutlich verminderten und wesentlich gezielteren Einsatz von Gülle, Gärresten und anderen Wirtschaftsdüngern für dringend erforderlich. Sie verwiesen auch auf die ökonomischen Ausmaße: Der jährliche Nährstoffüberschuss allein in Niedersachsen habe einen Geldwert von mehr als 100 Millionen Euro, der durch einen verringerten Düngereinsatz eingespart werden könnte. Der Landvolkverband nannte die umweltpolitischen Anforderungen an das neue Düngerecht dagegen eher „ambitioniert“. Die Landwirtschaft stelle sich den neuen gesetzlichen Umweltzielen und werde sie grundsätzlich auch meistern können, sagte Landvolkvizepräsident Ulrich Löhr beim Nährstoffsymposium. Allerdings benötigten die Betriebsleiter dafür neben finanzieller Unterstützung auch angemessene Übergangsfristen. Löhr verwies auf die angespannte Lage durch die aktuelle Marktkrise. Den Höfen fehle schlicht das Geld für Investitionen in noch größere Güllelagerstätten, Festmistläger oder neue Ausbringungsgeräte. Die EU-Kommission verkennt seiner Ansicht nach, dass die Agrarwirtschaft bereits flächendeckend viele neue Vorgaben wie strengere Ausbringungsverbote auf nicht aufnahmefähigen Böden und verschärfte Abstandsregelungen zu Gewässern umgesetzt habe. Handlungsbedarf beim Land Niedersachsen sieht der Niedersächsische Landkreistag (NLT). Zwar wird die Forderung an den Bund nach einer zeitnahen Novellierung des Düngerechts unterstützt. Für den kommunalen Vollzug sei es aber wichtig, im Düngegesetz eine automatisierte Datenübermittlung durch die zur düngerechtlichen Überwachung berufene Behörde, die Landwirtschaftskammer, zu schaffen, sagte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer. Der automatisierte Datenabruf und Datenabgleich durch die kommunalen Umweltbehörden müsse rechtlich ermöglicht werden, forderte Meyer.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #92.