Diese Regeln gelten für Reiserückkehrer
Niedersachsen stellt in einer Verordnung, die morgen in Kraft tritt, noch einmal die Regeln für Reiserückkehrer klar. Danach gilt: Wer aus dem Ausland kommt, muss sich unverzüglich nach Hause und dann erst einmal für zwei Wochen in Quarantäne begeben. Währenddessen darf die Rückkehrer auch niemand besuchen, der nicht mit ihnen im Haushalt wohnt.
Es gebe eben doch eine ganze Menge Grenzverkehr, auch durch Berufspendler, so begründete Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Krisenstabs, die Verordnung im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Hier habe gedroht, dass es an dieser Stelle wieder unterschiedliche Regelungen hätte geben können. „Wir wollten hier Rechtssicherheit schaffen und klar machen: Was sind Arbeitgeberpflichten und welche Pflichten haben die Rückkehrer selbst?“, so Schröder. Das sei auch im Interesse der Rückkehrer, so wüssten alle, woran man sich halten müsse.
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Ausnahmen gibt es in der Verordnung auch. Nicht betroffen sind Menschen, die höchstens für 48 Stunden im Ausland waren und keine Krankheitssymptome aufweisen. Auch viele Berufsgruppen sind ausgenommen, so zum Beispiel Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Polizisten, Feuerwehrleute sowie LKW-Fahrer oder Bahnpersonal. Auch wer nur auf der Durchreise ist, muss nicht eine 14-tägige Quarantäne.