5. Dez. 2019
Inneres

Dienstfahrräder für alle Landesbediensteten? Eine Verordnung würde das möglich machen

Bisher gibt es keine Regel, wonach die Landesbediensteten auf Wunsch ein Dienstfahrrad zur Verfügung gestellt bekommen können. Wenn man das täte, wäre das auch nicht problemlos möglich, erläuterten Corinna Kuhny und Dirk Blissenbach vom Finanzministerium gestern im Innenausschuss des Landtags. Nach dem Besoldungsrecht wäre nämlich jeder geldwerte Vorteil, und um den würde es sich bei der Radnutzung auch für private Zwecke handeln, auf das Gehalt anzurechnen. Kuhny erklärte, dass das Finanzministerium von vornherein zunächst reserviert solchen Überlegungen gegenüberstehe. Denn etwa ein 50-Euro-Zuschuss des Dienstherrn für jeden der 149.500 Beamten und 80.500 Angestellten des Landes würde ins Geld gehen. Prinzipiell wäre es aber möglich, dass das Land eine Verordnung erlässt und darin Details regelt. Der Zuschuss des Landes als Arbeitgeber (auch denkbar für Jobticket oder Fitness-Studio-Besuch) könne als „Entgeltumwandlung“ von Gehaltsbestandteilen festgelegt werden oder als Zuwendung des Dienstherrn. Einfacher wäre dies zu managen für die Beamten als für die Angestellten, weil für jede Entgeltumwandlung für Angestellte die „Tarifgemeinschaft der Länder“ zustimmen müsste. Bisher haben Baden-Württemberg und Hamburg diesen Weg schon beschritten, doch die Umsetzung sei schwierig. Erst jetzt, nach zwei Jahren Vorlaufzeit, gehe die Regierung in Stuttgart an die Umsetzung.

Bessere Chancen in den Kommunen

Die Vertreter des Finanzministeriums sehen auch Vorbehalte bei den Gewerkschaften. Sobald das Angebot des Dienstfahrrads nicht auf alleinige Kosten des Arbeitgebers geht, sehe man das dort skeptisch. Wesentlich einfacher als eine Regel für die Beschäftigten des Landes wäre aber nach den Worten von Kuhny und Blissenbach ein Angebot in Kommunen. Wenn eine Stadt oder ein Landkreis diesen Weg einschlage, genüge ein Antrag beim Innenministerium, dem dann das für Besoldungsfragen zuständige Finanzministerium zustimmen müsse. So könne man für einzelne Kommunen die Möglichkeit festlegen – oder aber, wenn eine landesweite Verordnung erlassen werde, allen Kommunen in Niedersachsen die Chance dazu geben. Im Innenausschuss zeigten sich Christian Meyer (Grüne), Ulrich Watermann (SPD), Marco Genthe (FDP) und auch Rainer Fredermann (CDU) aufgeschlossen dafür.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #217.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter