Die zweifelhafte Verteidigung des Landespolizeipräsidenten
Darum geht es: Im Islamismus-Untersuchungsausschuss hat Landespolizeipräsident Uwe Binias gestern Vorwürfen der Opposition widersprochen, das Innenministerium habe 2015 wegen eindeutiger Absichtserklärungen im rot-grünen Koalitionsvertrag eine Personenkontrolle vor der DIK-Moschee in Hildesheim untersagt. Aber wie glaubwürdig ist Binias? Dazu ein Kommentar von Klaus Wallbaum.
Ein schwerer Verdacht steht im Raum, der geeignet ist, den bundesweit guten Ruf von Innenminister Boris Pistorius (SPD) zu beeinträchtigen. Das Innenministerium in Hannover soll im Herbst 2015 einen Antrag des Landeskriminalamts für Personenkontrollen vor der salafistischen DIK-Moschee in Hildesheim aus politischen Gründen gestoppt haben – weil nämlich der rot-grüne Koalitionsvertrag von 2013 derartige Überprüfungen vor Moscheen generell strikt abgelehnt hatte. Wurde also die notwendige Polizeiarbeit wegen parteipolitischer Vorgaben eingeschränkt? Ist womöglich deshalb viel zu spät aufgefallen, welche Wirkung der Hassprediger Abu Walaa entfaltete und was der spätere Berliner Attentäter Anis Amri in der DIK Hildesheim getrieben hatte?
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Landespolizeipräsident Uwe Binias, ranghöchster Polizist in Niedersachsen, wies diese Einschätzung gestern als Zeuge im Islamismus-Untersuchungsausschuss vehement zurück. Er bestätigte zunächst, dass das Landeskriminalamt im Oktober 2015 erreichen wollte, die seit 2010 nicht mehr angewandten Personenkontrollen vor Moscheen in Hildesheim wieder zu starten. Das hätte bedeutet, dass die Polizei die Personalien aller Besucher festgehalten hätte, die in die Moschee wollen und dort wieder herauskommen. Das LKA plante diesen Schritt in dem Bewusstsein, Monate vorher bei der Ausreise vieler junger Wolfsburger nach Syrien nicht auf der Hut gewesen zu sein. Nun drohten viele neue Ausreisen aus Hildesheim in den „heiligen Krieg“, und das LKA ging Hinweisen nach, dass die dortige DIK-Moschee eine Brutstätte der Radikalisierung war, dass viele dort startende Hilfskonvois in den Nahen Osten nur getarnt waren und in Wirklichkeit der Kriegsunterstützung dienten. Über „öffentlichkeitswirksame und wiederholt offene“ Personenkontrollen solle herausgefunden werden, so der LKA-Plan, welcher der Hildesheimer Moscheebesucher ausreisen wolle und wer für die Radikalisierung in der Moschee verantwortlich ist.
Diese Vorgänge bestätigt Binias im Grundsatz. Aber nicht aus politischen Gründen oder wegen einer generellen Ablehnung von Moscheekontrollen habe das Innenministerium das Ansinnen des LKA zurückgewiesen, sondern „weil das fachlich kontraproduktiv gewesen wäre“. „Einer wie Amri wäre über Personenkontrollen nicht aufgefallen, weil er sofort abgehauen wäre, wenn er die Polizisten vor der Moschee gesehen hätte“, erklärt der Landespolizeipräsident. „Nur mit verdeckten Kontrollen“ hätte das LKA nach seiner Ansicht das selbstgesteckte Ziel, die Verhältnisse in der DIK Hildesheim aufzuhellen, erreichen können. Deshalb, also aus polizeitaktischen Gründen, habe sein Stellvertreter Knut Lindenau das LKA-Ansinnen im November 2015 verworfen – „und nicht wegen des Koalitionsvertrages oder anderer politischer Vorgaben“.
Bei näherem Hinsehen muss diese Darstellung des obersten Polizisten Niedersachsens bezweifelt werden. So schlüssig die Argumentation von Binias in der Sache ist, so sehr steht sie im Widerspruch zu internen Akten, die dem Untersuchungsausschuss vorliegen. Drei Gründe sind hier maßgeblich. Erstens hatte das LKA, als es den Entwurf des Antrags schrieb, mehrere andere Ermittlungsmethoden – verdeckte Kontrollen und Observationen – schon erprobt, auch über eine Kooperation mit der Moscheeleitung soll diskutiert worden sein. Offenbar war aber all das erfolglos geblieben, da die DIK Hildesheim sich abschottete. Zweitens sind die internen Bewertungen zweier Polizeireferate im Innenministerium aufschlussreich, die zur Vorbereitung der Entscheidung des Binias-Stellvertreters Lindenau über das LKA-Sinnen dienten.
Dort wurde die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit möglicher Moscheekontrollen abgewogen. Im Ergebnis hieß es: „Die Prüfung der Angemessenheit dürfte insbesondere in politischer Hinsicht problematisch sein.“ Auf eine Änderung der Gesetze, Moscheekontrollen generell zu verbieten, wurde hingewiesen. Der Rechtsreferent ergänzte dann noch einen Hinweis auf den Koalitionsvertrag. Das heißt: Im Gegensatz zu Binias‘ Beteuerung haben die Fachleute eine Ebene unter ihm sehr wohl eine entscheidende Hürde für die Moscheekontrollen in den politischen Plänen der rot-grünen Koalition gesehen. Drittens räumte der Landespolizeipräsident gestern in seiner Vernehmung selbst ein, dass auch für ihn die Aussage im Koalitionsvertrag durchaus eine Richtschnur ist. „Das ist für uns auch eine Handlungsanleitung“, sagte er auf Fragen von Jens Nacke (CDU) und Jörg Bode (FDP).
So drängt sich der Eindruck auf, dass Binias die Gründe dafür, dass das Innenministerium 2015 die Ermittlungsarbeit des LKA einschränkte, im Nachhinein ganz anders, nämlich für das Innenministerium viel positiver darstellt. Die Absicht könnte klar sein: Es soll Schaden von Minister Pistorius abgewendet werden. Ob das klug ist, sei dahingestellt. Auf jeden Fall wirkt der Landespolizeipräsident in seiner Verteidigungsstrategie nicht sonderlich glaubwürdig.
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #107.