Die vergifteten Einladungen an die Fraktionsvorsitzenden
Darum geht es: Die erdrückende Mehrheit der Großen Koalition in Niedersachsen ist das eine, sie stützt sich auf 105 der 137 Abgeordneten im Landtag. Wenn sich die Fraktionen von SPD und CDU wenigstens als Korrektiv der Regierung verstehen würden, wäre das ein Hoffnungsschimmer. Doch das ist nicht erkennbar, meint Klaus Wallbaum.
Mitgefangen heißt mitgehangen. Dieser Grundsatz gilt in der Politik nicht weniger als in anderen Lebensbereichen. Deshalb ist es ein großes Risiko, wenn die beiden Vorsitzenden der Regierungsfraktionen im Landtag, Johanne Modder von der SPD und Dirk Toepffer von der CDU, künftig stets und ständig an den allwöchentlichen Sitzungen des Kabinetts teilnehmen. Sobald sie am Tisch sitzen, während heikle Fragen beraten und entschieden werden, tritt automatisch die Mithaftung ein. Wie sollen Modder und Toepffer später öffentlich auf Distanz zu umstrittenen Beschlüssen der Regierung gehen können? Man würde ihnen immer entgegnen können: Du hättest ja vorher intervenieren können!
Gern wird die Beteiligung der Fraktionsspitzen an den Sitzungen der Regierung mit dem besseren Informationsfluss begründet. So könnten sie erfahren, wie in der Ministerrunde gedacht wird und welche Motive zu bestimmten Entscheidungen führen. Doch in Wahrheit ist das zweitrangig, denn die Beweggründe für politische Initiativen sind einerlei – entscheidend bleibt doch allein die Frage, wie rational und sinnvoll diese Initiativen an sich sind. So drängt sich der Verdacht auf, dass am Ende doch nur ein Zweck mit der Einladung an die Fraktionsvorsitzenden verknüpft ist: Sie sollen frühzeitig diszipliniert werden, damit der Ministerpräsident und seine Minister nicht zu fürchten brauchen, dass die beiden Regierungsfraktionen ihnen in schwierigen Situationen die Gefolgschaft verweigern. Mit der reinen Lehre der Gewaltenteilung verträgt sich das nicht, besagt diese doch, dass die Regierung Gesetzesinitiativen einreichen und Gesetze ausführen kann, die Beratung und Beschlussfassung über die Gesetze aber allein Sache des Parlamentes ist. In der Theorie sollen sich die Fraktionen im Landtag gerade nicht die Motive der Regierung bei bestimmten Vorhaben aneignen, sie sollen frei davon die Vorschläge prüfen und beurteilen. Die Entfernung zwischen Legislative und Exekutive drückt gerade die Fähigkeit zur Kontrolle der Politik aus.
Nun stimmen Theorien zur Gewaltenteilung und die politische Praxis oft nicht überein. In diesem Fall allerdings wiegt das umso schwerer, gerade weil die Kontrollfunktion des Landtags ohnehin schon wegen der zahlenmäßig kleinen Opposition geschwächt ist. Das heißt: Ohne eine kritische Überprüfung der Regierungsarbeit durch die beiden großen, die Regierung tragenden Fraktionen wird eine lebendige parlamentarische Arbeit vermutlich nicht gedeihen können. Zumindest Toepffer hat nun zwar schon angekündigt, dass er gewillt ist, mit seinen Abgeordneten ein eigenes Profil neben der Regierungsarbeit der CDU zu entwickeln. Das eigene Gewicht der CDU soll erkennbar bleiben. Das klingt zunächst gut, dazu passt seine regelmäßige Teilnahme an den Kabinettssitzungen allerdings nicht. Er und Modder sollten überlegen, ob sie nicht besser diese Einladungen generell ausschlagen sollten.
Aber bei der Gelegenheit sollten noch ein paar weitere Fehlentwicklungen beseitigt werden, die sich im Laufe der Jahre in den politischen Betrieb Niedersachsens eingeschlichen haben. Vor zehn Jahren wurde ein CDU-Landtagsabgeordneter als Beauftragter für Spätaussiedler berufen, seine Mitarbeiter saßen im Innenministerium. In der vergangenen Wahlperiode war die SPD-Abgeordnete Doris Schröder-Köpf ehrenamtliche Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, sie hatte eigene enge Mitarbeiter, die in der Staatskanzlei tätig waren. In beiden Fällen galt: Diese Abgeordneten hatten, obwohl sie nicht Minister waren, exekutive Aufgaben für die Landesregierung zu erfüllen – ihre Verlautbarungen wurden über die Pressestellen der Landesregierung verbreitet. Nun spricht viel dafür, dass Schröder-Köpf auf ihrer Position bleibt, die CDU aber vermutlich die Abgeordnete Editha Westmann (früher Lorberg) als neue Aussiedler-Beauftragte benennt.
Nichts gegen diese beiden Frauen, die als engagierte und zutiefst menschliche Politikerinnen bekannt und deshalb – persönlich – gut für die Rolle der Beauftragten geeignet sind. Aber zwei Dinge stören bei der geplanten Berufung: Zum einen sollten Abgeordnete, die nebenher im Ehrenamt als Beauftragte arbeiten, ihren Etat, ihre Mitarbeiter und ihre Büros im Parlament haben, nicht in der Regierung. Zum anderen sollten sie sich nicht als Teil der Exekutive verstehen, weshalb es durchaus sinnvoll wäre, zwei Abgeordnete von Grünen und FDP für diese Aufgaben zu benennen. Dies wäre ein Weg, die Unabhängigkeit dieser Stellen zu unterstreichen – und die Rolle der Legislative gegenüber der übermächtigen Regierung aufzuwerten.
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #220.