Darum geht es: Vertrauliche Dokumente legen den Verdacht nah, dass die Sicherheitsbehörden 2014 beim Umgang mit gefährlichen islamistischen Gewalttätern in Wolfsburg gravierende Fehler begangen haben. Dazu ein Kommentar von Klaus Wallbaum.
Man nennt es den „Reiz des Verbotenen“. Wenn ein Papier aus den Behörden den Aufdruck „geheim“ oder „vertraulich“ trägt, dann bekommt es auf einmal einen besonderen Wert – und wird damit auch attraktiver für die Medien, die es nicht selten begierig aufgreifen. Es hält sich sogar die Anekdote, dass Verfasser von langweiligen Schriftstücken extra den Stempel „vertraulich“ darauf drücken, damit die Journalisten überhaupt Notiz davon nehmen.
Das alles gehört jedoch ins Reich der Legenden. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Medien sind gehalten, behördeninterne Vorgänge, die einen bestimmten Vertraulichkeitsschutz haben, auch zurückhaltend zu behandeln. Nicht ohne Grund sind diese Berichte meistens so eingestuft worden, denn eine offene Diskussion darüber könnte womöglich den Interessen des Staates schaden. Auch die Rundblick-Redaktion beachtet diese Regel; auch wir empfinden keine Gier, jede interne Information öffentlich verbreiten zu wollen. Wir tun allerdings auch nicht das Gegenteil, indem wir jede interne Information aus Respekt vor den selbstgesetzten Regeln der Verwaltung verschweigen. Wir halten uns an die publizistischen Grundsätze des Presserates, und diese besagen, dass auch über als geheim eingestufte Vorgänge berichtet werden darf, wenn es zuvor eine gründliche Abwägung gegeben hat: Ist die Information im öffentlichen Interesse? Überwiegt dieses Interesse andere Interessen?
Der Rundblick berichtet heute darüber, dass es eine als „Verschlusssache“ eingestufte Bewertung des Innenministeriums zur Arbeit des Landeskriminalamtes gibt – und dass diese im Urteil sehr drastisch ausfällt. Warum haben wir nach einer Abwägung entschieden, darüber zu schreiben? Aus drei Gründen.
Erstens: Die Analyse des Innenministeriums betrifft einen abgeschlossenen Vorgang. Es geht um Fehler und Versäumnisse im Jahr 2014 – und die Bewertung dazu wurde Ende 2015 verfasst, also vor anderthalb Jahren. Daraus zu schließen, dass heute diese Missstände immer noch bestünden und die niedersächsische Sicherheitsarchitektur deshalb bei einer Berichterstattung darüber anfällig sei, wäre vermessen. Vermutlich stimmt die These, dass die Verantwortlichen daraus inzwischen gelernt haben. Alles andere wäre ein Wunder.
Zweitens: Die beschriebenen Mängel legen leider die Vermutung nahe, dass es sich nicht um einmalige und lokal auf Wolfsburg begrenzte Missstände handelte, sondern dass flächendeckend der Salafismus als Gefahr unterschätzt wurde. Das war, wohlgemerkt, vor Beginn der großen Zuspitzung im Syrienkonflikt, vor der breiten öffentlichen Debatte über die Gefahren des IS und vor der großen Flüchtlingswelle, die diese weltpolitischen Probleme in Deutschland erst richtig hat bewusst werden lassen. Aber die Wolfsburger Vorgänge zeigen, wie schnell auch spezialisierte Sicherheitsbehörden nachlässig werden können, wenn sie ein Problem nicht richtig in den Blick nehmen. Vom Standort des politischen Betrachters hängt nun ab, ob man auch eine Linie zur Mitverantwortung der Landesregierung ziehen will. Liegt es daran, dass Rot-Grün noch 2014 den Dialog mit dem Islam über das Thema Sicherheit gestellt hat und Moscheekontrollen strikt vermeiden wollte?
Drittens: Die Lern- und Veränderungsbereitschaft gerade des Innenministeriums steht außer Frage. Minister Boris Pistorius demonstriert heute Härte und Entschlossenheit gegenüber jeder Form der islamistischen Gefahr. Das verdient Anerkennung. Gleichzeitig aber wurden die Fehler von 2014, die Pistorius‘ Mitarbeiter ein Jahr später deutlich beschrieben hatten, bisher immer nur halbherzig eingeräumt. Ein klares Bekenntnis, damals vieles nicht richtig gemacht zu haben, gibt es bis heute nicht. Auch LKA-Präsident Uwe Kolmey ließ sich dazu gestern im Ausschuss nicht verleiten. Deshalb darf es nicht sein, dass sich die Regierung mit Hinweis auf die Vertraulichkeit vor einer schonungslosen Aufarbeitung der früheren Versäumnisse drückt.
Die innere Sicherheit ist ein Feld, in dem in den vergangenen Jahren vieles richtig gelaufen ist, manches aber auch nicht. Der Untersuchungsausschuss soll die Mängel aufhellen und Schwachstellen aufspüren. Das geht aber nur, wenn nicht wichtige Aspekte unter dem Vorwand einer nur behaupteten Gefahr für die Sicherheit zugedeckt werden. Der Rundblick steht auf der Seite derer, die eine Aufklärung wollen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #46.