6. Dez. 2021
Inneres

Die Pandemie fordert ihren Preis: Bewerber für Landtag sollen online nominiert werden

Foto: GettyImages/FikMik

Die offiziellen Vertreter wirken alle irgendwie überrascht, dabei hätte man es doch ahnen können: Trotz Impfkampagne schießen die Corona-Infektionen in die Höhe, und das hat auch Folgen für die jetzt anstehenden Vorbereitungen zur Landtagswahl. Die Eile und Hektik, in der die Landespolitiker in diesen Tagen entsprechende Anpassung der Vorschriften vorbereiten, spricht für einen Überraschungseffekt: Viele hatten offenbar fest darauf vertraut, dass die Kraft des Virus gebrochen sein würde und die Beschränkungen des öffentlichen Lebens nicht mehr nötig sein würden. Nun wird klar, dass das so nicht ist.

Die Landesregierung, die Landtagsjuristen und die Fraktionen im Landtag werkeln derzeit an einem Paket an Vorschriften, das schon in der nächsten Landtags-Sitzungswoche, vom 13. bis 16. Dezember, beraten und beschlossen werden soll. Es geht um Veränderungen im Eiltempo, und bei den kurzen Anhörungsfristen hofft man auf Verständnis der beteiligten Verbände, etwa der Kommunen. Eine wichtige Änderung betrifft die Vorgaben für die Landtagswahl, die schon in gut zehn Monaten sein wird, am 9. Oktober 2022. Erst vor wenigen Tagen hatten sich SPD und CDU darauf verständigt, wie die Grenzen der Wahlkreise so geschnitten werden sollen, dass alle 87 von der Durchschnittsgröße der Einwohnerzahlen nicht wesentlich abweichen. Nur so nämlich ist die Gleichwertigkeit jeder Erststimme, die von den Wählern am 9. Oktober 2022 abgegeben wird, gewährleistet. Folglich soll nun im Süden der Wahlkreis Seesen wegfallen, im Gegenzug soll in Lüneburg ein weiterer Wahlkreis entstehen. Dieses Gesetz, das in der am 13. Dezember startenden Plenarwoche endgültig beschlossen werden soll, wird vermutlich mit einem weiteren Entwurf, der bereits im Dezember oder aber spätestens im Januar-Plenum endgültig beschlossen werden soll, noch mit einem zusätzlichen Paragraphen angedickt: Das Innenministerium soll ermächtigt werden, die Vorgaben für die Aufstellung der Kandidaten für die Landtagswahl zu ändern – falls die Pandemie das erforderlich werden lässt.

Kandidaten-Vorstellung soll auch online möglich sein

Was genau heißt das? Da die aktuelle Virus-Variante hochansteckend ist, deshalb reihenweise Veranstaltungen und Zusammenkünfte abgesagt werden, dürften viele Parteien auch vor den Mitgliederversammlungen zur Aufstellung ihrer Wahlkreiskandidaten zurückschrecken – in der Angst, solche Termine könnten sich sehr schnell zu Virus-Verbreitungstreffen entwickeln. Auf der anderen Seite sind die Vorgaben des Landeswahlgesetzes bisher sehr strikt: Delegierte oder Mitglieder müssen sich an einem Versammlungsort treffen, dort müssen sie ihre Vorschläge persönlich äußern, vor Ort muss abgestimmt werden. Wenn das aber alles nun wegen der Pandemie extrem schwierig werden sollte, so sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Innenministerium per Erlass Ausnahmen zulassen kann. Das Vorschlagen und das Vorstellen von Kandidaten soll auch online möglich sein können, Delegierte oder Mitglieder sollen per Video zugeschaltet werden können, die Briefwahl als Alternative zur direkten Wahl soll als Variante erlaubt werden. Auch die Zahl der Unterstützungsunterschriften, die neue Parteien sammeln müssen, wenn sie an der Landtagswahl teilnehmen wollen, kann entsprechend diesem Vorschlag in einem solchen Erlass abgesenkt werden. So war es auch im Vorfeld der Bundestagswahl, deren Vorbereitungen ja ebenfalls unter Pandemiebedingungen liefen, festgelegt worden.

Es zeichnet sich im Landtag eine breite Mehrheit für diesen Vorschlag der Koalitionsfraktionen SPD und CDU ab. Allerdings äußerten die Vertreter von Grünen und FDP im Innenausschuss durchaus Kritik. „Die neue Einteilung der Wahlkreise kam buchstäblich in der letzten Sekunde. In manchen Orten sind schon Kandidaten nominiert worden – und dort muss das jetzt, sofern der betreffende Wahlkreis neu geschnitten wurde, nachgeholt werden“, sagte Marco Genthe (FDP). Hanso Janßen (Grüne) meinte, die Vorgänge seien sehr ärgerlich, denn die Wahlkreis-Neueinteilung komme „viel zu spät“. In vielen Kreisverbänden der Parteien habe man mit der Nominierung der Landtagskandidaten gewartet, bis der Neuzuschnitt festgelegt wurde. Das Resultat sei jetzt, dass normale Versammlungen nun wegen der hohen Corona-Infektionen gar nicht mehr stattfinden könnten.

Eilvorschrift für Kommunen: Im Januar und Februar sind mehrere Direktwahlen von Bürgermeistern in Niedersachsen. Da die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ vom Bundestag aufgehoben wurde, muss nun eilig eine landesgesetzliche Grundlage geschaffen werden. Diese sieht vor, dass man bei einer hohen Inzidenz-Zahl einen Direktwahl-Termin verschieben darf – oder aber dass der lokale Wahlleiter anordnet, dass die Wahl zwangsweise als reine Briefwahl ablaufen soll. Dieser Passus soll schon Mitte Dezember mit einer Änderung des Kommunalwahlgesetzes im Landtag beschlossen werden.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #219.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum