Das Agrarministerium stellt sich darauf ein, in den kommenden Jahren immer wieder mit Vogelgrippe-Epidemien zu tun zu haben: „Darauf müssen wir uns einstellen – denn der Erreger ist höchst anpassungsfähig, man kann kaum dagegen impfen. Das Virus verändert sich ständig und ist für uns schwer zu packen“, sagte Barbara Gottstein, Expertin für Tierseuchen im Landwirtschaftsministerium, gestern im Agrarausschuss des Landtags. Die gegenwärtige Situation werde man wohl „bis zum Frühjahr durchstehen“ müssen. So lange komme es darauf an, eine mögliche Übertragung des Erregers in die Geflügelställe möglichst zu vermeiden – über Schutzvorkehrungen vor Betreten des Stalles. Nach den Worten von Gottstein liebt der Geflügelpest-Erreger „Kälte und Feuchtigkeit“. Es könne deshalb durchaus sein, dass das Virus in einem toten Wildvogel in dieser Jahreszeit über mehrere Wochen überleben kann.

Die Referatsleiterin des Ministeriums berichtete im Ausschuss über den aktuellen Stand des Problems. So gelten derzeit 334 Geflügelzuchtbetriebe als „Sperrbezirk“, betroffen sind 290.000 Tiere. Das bedeutet, dass in diesen Bereichen strengere Überwachungen und Kontrollen gelten. Im Raum Cloppenburg war ein Geflügelstall betroffen, in Wilhelmshaven wurde ein toter Höckerschwan gefunden, in Peine eine tote Reiherente und ein toter Schwan, in Hannover eine rote Reiherente. In diesen Bereichen gelten jetzt stärkere Schutzvorkehrungen. In Cloppenburg mussten nach Auftreten eines Vogelgrippe-Falls in der vergangenen Woche 15.900 Puten getötet werden, 92.000 Hähnchen in einem angrenzenden Stall und 103 Legehennen. Gottstein erklärte, dass sich die Landkreise gut auf die Probleme einstellen – so hat der Zoo Hannover beispielsweise seinen Sambesi-Teich abgelassen, damit dort keine Wildvögel rasten, denn diese könnten den Erreger übertragen. In jüngster Zeit würden vermehrt auch Möwen und andere Aasfresser das Virus aufnehmen und weitergeben. Die Stallpflicht gilt in vielen Landkreisen Niedersachsen, nicht aber im Süden und Osten des Landes – dort sind bisher keine Fälle aufgetreten, aber die Tierseuchen-Expertin ist sicher, dass die Kreisbehörden trotzdem angemessen handeln. Eine landesweite Stallpflicht könne man nicht verhängen, da dies Sache der Landkreise sei.

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Frank Oesterhelweg (CDU) und Ronald Schminke (SPD) äußerten ihr Unverständnis, dass einige Landkreise in Nachbarschaft zu Regionen mit Vogelgrippe-Fällen, so Wolfenbüttel neben Peine, keine Stallpflicht für Geflügel vorschreiben. „Das Risiko einer Infektion wird dort eher gering sein“, meinte Hans-Joachim Janßen (Grüne). Helmut Dammann-Tamke (CDU) fragte, warum die Jagd auf Wildvögel – etwa nahe von Geflügelfarmen – nicht erlaubt werden. So könne doch erreicht werden, dass sich nicht mehr so viele mögliche Überträger von Erregern neben Putenställen aufhalten. Die Tierseuchen-Expertin zweifelt, ob die Jagderlaubnis helfe, denn man könne auch mit intensiver Jagd das Rastbedürfnis von vorbeiziehenden Wildvögeln nicht aufhalten.