16. Nov. 2016
Kommentar

Die falsche Frage

Darum geht es: Im Bundesvergleich hinkt Niedersachsen tatsächlich hinter anderen her: Die Vorschriften zu den Plebisziten wurden zwar gerade erst gelockert, was die kommunale Ebene angeht, aber sie sind immer noch sehr restriktiv. Der überparteiliche Verein „Mehr Demokratie“, der seit Jahren für mehr direkte Demokratie streitet, will das ändern. Er fordert von den Niedersachsen entschlossenere Reformen. Die Politiker im Landtag sollten nicht darauf hören. Der Verein unterbreitet sonst kluge Vorschläge, dieser aber ist es nicht. Denn die niedersächsischen Regeln sind jetzt gerade so, wie sie sein sollten: Wer auf Landesebene ein Volksbegehren in Gang bringen will, muss zehn Prozent der Wahlberechtigten mobilisieren. Das sind viele Menschen – und das heißt: Es muss sich um ein Anliegen handeln, dass wirklich viele Leute bewegt. Sollte man die Hürden absenken, damit mehr Initiativen mit ihren Vorschlägen eine Volksabstimmung durchsetzen können? Dann könnte man gleich zum Schweizer Modell übergehen und regelmäßig das Volk über alle möglichen Sachfragen abstimmen lassen. Doch auf diesen Regeln basiert unser politisches System nicht, Niedersachsen geht – wie alle Länder und der Bund – von einer starken parlamentarischen Basis aus. Die auf Zeit gewählten Volksvertreter sollen sich mit den Problemen auseinandersetzen und Lösungen entwickeln, sie sollen auch Kompromisse schmieden. Volksbegehren geben die Chance, zu aktuellen Streitfragen die Stimmungslage der Bevölkerung zu peilen. Mit ihnen kann „das Volk“ eine klare Meinung ausdrücken. Dieser Weg ist in unserem System aber allenfalls als eine Ergänzung zur parlamentarischen Arbeit vorgesehen, und deshalb sind die hohen Hürden wichtig. Denn natürlich bleibt das große Problem der Plebiszite bestehen: Meistens wirbt eine sehr aktive Minderheit, oft mit aufwühlenden Kampagnen und in einem Umfeld, in dem manchmal sachliche Debatten gar nicht mehr möglich sind. Wen das alles weniger interessiert, der bleibt zuhause – und so wird ein wirkliches Meinungsbild verfälscht. Kein Wunder, dass gerade Rechtspopulisten nach mehr Volksabstimmungen rufen, kein Wunder auch, dass sie diese gezielt zur Stimmungsmache gegen Flüchtlingsheime nutzen wollen. Vielleicht trifft dieser Vorwurf der Emotionalisierung für kommunale Bürgerentscheide weniger zu, zumal es hier oft wirklich um umstrittene Einzelfragen geht – etwa die Planung eines Einkaufszentrums in einer historischen Innenstadt. Im Grunde aber ist die Argumentation hier die gleiche wie auf Landesebene: Wer verstärkt auf Bürgerbegehren setzen will, trägt zur Entmachtung der Räte bei, deren Wirkungsmöglichkeiten dann von zwei Seiten beschnitten werden: Links der direktgewählte Bürgermeister als starker, die Ratsarbeit dominierender Verwaltungschef, rechts das Volk mit immer mehr Rechten auf unmittelbare Mitsprache. Eigentlich muss es in der Krise der Demokratie, die sich in den Wahlerfolgen populistischer Parteien abzeichnet, doch um die Stärkung der parlamentarischen Rolle gehen, darum, die Volksvertreter besser als heute in den Stand zu bringen, Stimmungen der Bürgerschaft aufzugreifen und in praktische Politik zu übersetzen. Nötig wären also mehr Rechte für die Parlamentarier, nicht mehr Rechte anderer auf ihre Kosten. Aber wo bleibt eine Initiative zur Stärkung von Gemeinderäten, Kreistagen und Landkreisen? Wo bleibt eine Initiative mit dem Ziel, das ramponierte Ansehen der Parteien wieder aufzumöbeln? Wir bräuchten einen Verein „Mehr Parlamentarismus“, der sich dazu Gedanken macht. Vielleicht wäre das ja eine schöne Aufgabe für die neue Landeszentrale für politische Bildung. Mail an den Autor dieses Kommentars
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #209.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning