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Laut Toepffer bedeutet die „Unverletzlichkeit“ der Wohnung im eigentlichen Sinn, dass niemand – also auch kein Polizist als Vertreter der Staatsgewalt – ohne triftigen Grund die Wohnung betreten dürfe. Das könne aber nicht heißen, dass jemand in der Wohnung Dinge tun könne, die außerhalb verboten sind. Man dürfe etwa weder in der Wohnung noch außerhalb Drogen dealen.