
GmbH\Gerald Grote
Niedersachsen ist ein Land der selbstbewussten Regionen, und so steht jede neue Regierung vor der Aufgabe, eine gute Ausgewogenheit hinzubekommen – zwischen den Ostfriesen und Oldenburgern im Norden, den Osnabrückern im Westen, den Braunschweigern im Osten und den Göttingern und Harzern im Süden. Vor allem die Hannoveraner in der Mitte stehen bei den anderen immer im Generalverdacht, zu dominant zu sein. Die Grünen haben das Problem weniger, zwei ihrer vier neuen Minister kommen aus der Landeshauptstadt, daran stört sich auch kaum jemand. Bei der SPD ist das schon schwieriger. So fiel jetzt auf, dass die Braunschweiger nur einen Minister im neuen Kabinett haben – der Bezirk Weser-Ems hingegen drei (plus der künftigen Landtagspräsidentin Hanna Naber). Und Hannover hat den Ministerpräsidenten, eine Ministerin und den SPD-Fraktionschef. Kommen die Braunschweiger zu kurz?
Zum offenen Konflikt darüber kam es am Dienstag nicht, die Beteiligten waren alle auch zu sehr mit Sitzungen und Wahlen beschäftigt. Den ganzen Tag über wurde beraten, getagt und gewählt. Die SPD komplettierte alle ihre bisher noch freien Funktionen in der Fraktion, zwei Braunschweiger wurden Vize-Fraktionsvorsitzende, einer Landtagsvizepräsidenten-Kandidat. Trostpflaster in Form von Posten wurden verteilt. Aber es ist keineswegs ausgeschlossen, dass die kritische Debatte über den Koalitionsvertrag noch folgt. Oder eine Aussprache auch darüber, dass nicht die als Favoritin gehandelte Ärztin Thela Wernstedt neue Landtagspräsidentin wird, eine Frau mit intellektuellem Format und offenbar zu wenig ur-sozialdemokratischem Stallgeruch, sondern die in Sitzungsleitungen bisher wenig aufgefallene SPD-Generalsekretärin Hanna Naber aus Oldenburg. Bei den Grünen indes könnten auch Diskussionen entstehen, etwa dergestalt, dass es ein Fehler gewesen sein könnte, nicht auf das Wirtschaftsministerium für Grünen-Spitzenkandidatin Julia Hamburg zu bestehen. Dass sie das Kultusministerium übernimmt, halten auch viele Grünen-Politiker für einen strategischen Fehler. Auch das könnte noch zur Sprache kommen. Am Wochenende müssen die rot-grünen Parteitage den Vertrag ja noch absegnen.
Dieses 137 Seiten starke Werk enthält an vielen Stellen – eher unauffällig – Punkte, die in den kommenden Wochen und Monaten noch Konflikte auslösen können. Etwa im Finanz-Teil: SPD und Grüne befürworten darin die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer. Folgt eine Bundesratsinitiative? Eine Landesliegenschaftsgesellschaft, in die staatliche Gebäude und Grundstücke „überführt werden“, soll schon im ersten Amtsjahr gegründet werden. Heißt das, die Staatshochbauverwaltung wird aufgelöst? Geht das überhaupt so schnell? Der Wunsch der Braunschweiger, die Braunschweigische Landessparkasse aus der Nord/LB herauszulösen, soll „ergebnisoffen geprüft“ werden. Wie man hört, ist dieser Schritt aber vermutlich viel zu teuer und wird wohl nicht umgesetzt werden. Rot-Grün will zudem die Vergütungen von Vorständen und Aufsichtsräten in Sparkassen und öffentlichen Unternehmen offenlegen – ein Vorschlag, der bei den Betroffenen vor Ort vielerorts Gegenwehr auslösen dürfte. Die Berechnungsgrundlagen für die Konjunkturkomponente im Landeshaushalt sollen angepasst werden – mit anderen Worten: Die Pflicht, bei guter Konjunktur Rücklagen anzusammeln, soll gelockert werden. Wird damit die Schuldenbremse ausgehöhlt? Den „Niedersachsen-Fonds“, eine Landegesellschaft, die am Landesetat vorbei Kredite für Investitionen in Hochschulen, Behörden oder Krankenhäusern aufnehmen darf, wollen SPD und Grüne auch zügig verwirklichen – ebenso wie eine neue Landeswohnungsgesellschaft.
Bedenklich könnte die Umsetzung des Versprechens werden, Rot-Grün wolle „den Qualitätsjournalismus in der Aus- und Weiterbildung in regionalen Verlagshäusern fördern“ und die Wirtschaftsförderung auch für Verlagshäuser einsetzen. Gerät hier die Unabhängigkeit der Zeitungsredaktionen in Gefahr, wenn sie ein Qualitätssiegel erhalten und danach staatliches Geld kassieren dürfen? Die Hürden für Volksbegehren und -entscheide sollen abgesenkt werden, zu ausgewählten Themen sollen auch „Bürgerräte“ gebildet werden. Beißt sich mehr direkte Demokratie mit den repräsentativen Gremien in Kommunen und mit den Kompetenzen des Landtags? Bei der inneren Sicherheit gibt es gleich mehrere kritische Punkte. Beim Einsatz elektronischer Fußfesseln, etwa für Gefährder, soll „eine Stärkung des Rechtsschutzes Betroffener“ geprüft werden. Das Vermummungsverbot bei Demonstrationen soll wieder als Ordnungswidrigkeit (und nicht als Straftat) eingestuft werden. Ein Bürgerbeauftragter, der auch Vorwürfe gegen die Polizei prüft, soll installiert werden. Außerdem heißt es jetzt im Koalitionsvertrag, Rot-Grün wolle „eine anonyme individualisierte Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte in geschlossenen Einsätzen einführen“. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schreibt dazu, dies sei „unnötig und kontraproduktiv“, denn Polizisten würden „einem Generalverdacht ausgesetzt“. Auch die rot-grüne Ankündigung im Koalitionsvertrag, Polizisten sollten bei der Anwendung von unmittelbarem Zwang die Bodycam zwingend einschalten müssen, wird von der GdP gerügt: „Das steht im Widerspruch zum Lob für die hohe Qualität der Bürgerpolizei.“
Eine Reihe von Aussagen bezieht sich auf die Landesbediensteten: Verfassungsfeinde sollten „schneller als bisher aus dem Dienst entfernt werden“. Was das genau heißt, bleibt offen. Die Lebensarbeitszeit von Landesbediensteten solle „weiter flexibilisiert werden“, Möglichkeiten für Jobsharing und Sabbaticals sollten „verankert werden“. In Modellversuchen solle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch im Landesdienst geprüft werden. Beamte sollten bis zu fünf Tage jährlich für Bildungsurlaub verwenden können, Weiterbildungsangebote besonders für Frauen im öffentlichen Dienst solle es geben, verstärkt sollten Migranten im Landesdienst eingestellt werden. Für kommunale Bürgerbegehren sollten die Quoren abgesenkt werden. Hemmende Standards und komplizierte Genehmigungen für staatliche Förderungen sollten wegfallen, damit die Kommunen schneller als bisher an staatliche Zuschüsse gelangen können. Außerdem will die Landesregierung mit den Kommunen darüber reden, „wie die Rahmenbedingungen für die Hauptverwaltungsbeamten und die kommunalen Wahlbeamten attraktiver gestaltet werden können“. Die Landkreise sollen Windenergie-Flächen bis 2026 ausweisen – landesweit mindestens 2,2 Prozent. Wenn das Ziel verfehlt zu werden droht, will man es verschärfen auf 2,5 Prozent. Die „Ämter für regionale Landesentwicklung“ sollen neue Kompetenzen erhalten – vor allem bei der Genehmigung von Schritten für mehr Klimaschutz und zur Gestaltung der Energiewende. Ausdrücklich bekennen sich die Koalitionspartner zu einem „Paritätsgesetz“, das eine stärkere Vertretung von Frauen in Parlamenten bewirken soll. Mit der Novelle des Gleichberechtigungsgesetzes soll erreicht werden, dass die strukturelle Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst weiter abgebaut wird. Für typisch männer-dominierte Berufsfelder solle es eine Qualifizierungsoffensive geben, die Frauen zugute kommen soll.
Einige wichtige Ankündigungen werden für die Bildungspolitik getroffen: Rot-Grün will etwa das „Lernen im eigenen Takt“, das „Abitur im eigenen Takt“ und das Projektlernen „mit Freiräumen bei der Art der Prüfungsleistungen ermöglichen“. Schulen sollten das Recht erhalten, „auf eine numerische Notengebung zu verzichten“. Das klingt danach, Leistungskontrollen sehr stark zurückzufahren. CDU-Fraktionschef Lechner meinte dazu, er sehe hier ideologische Ansätze, die in die Richtung einer Einheitsschule zielten – und die von der CDU strikt abgelehnt würden. Neben dem Bildungsbereich ist auch der Sozial- und Wissenschaftsbereich ein Schwerpunkt des Koalitionsvertrages. Hier fällt vor allem der Passus zu den Universitätskliniken auf. Erwähnt werden „unsere drei Einrichtungen“ – also neben der MHH in Hannover und der Uni-Medizin in Göttingen (UMG) noch die „European Medical School“ (EMS) in Oldenburg. Die Struktur der Gesellschaft, die den Umbau von UMG und MHH plant, soll überprüft werden, SPD und Grüne wollen zudem „die Höhe des Sondervermögens anpassen“, also vermutlich mehr Geld bereitstellen als die bisherigen zwei Milliarden Euro. In dem Text ist indes von dem Plan, das Klinikum Braunschweig zur Uni-Medizin aufzurüsten, also zum vierten Standort, kein Wort zu finden. Das könnte nun noch ein weiterer Beleg für die These sein, dass die Braunschweiger bei diesen Koalitionsverhandlungen ganz offensichtlich nicht das große Glück auf ihrer Seite hatten.


