(rb) Hannover. Mit einer Novellierung des Versammlungsgesetzes, die das Kabinett am Dienstag zur Verbandsbeteiligung freigegeben hat, soll u.a. das Versammlungsverbot innerhalb der sogenannten „Bannmeile“ rund um den Niedersächsischen Landtag aufgehoben werden. Es wird von der rotgrünen Landesregierung als nicht mehr zeitgerecht betrachtet, heißt es in einer Erklärung der Landesregierung. Sie beruft sich dabei auch darauf, dass andere Bundesländer schon längst ihre Bannmeilen abgeschafft haben und Demonstrationen in der Nähe ihrer Parlamente zulassen. Die ohnehin geltenden allgemeinen versammlungsrechtlichen Befugnisse seien ausreichend. Landtagspräsident Bernd Busemann hat sich eher skeptisch dazu geäußert. In einem weiteren Punkt der Gesetzesänderung wird das paramilitärische Auftreten bei Demonstrationen, etwa in uniformähnlichen Kleidungsstücken, ausdrücklich untersagt. Deutlich eingeschränkt wird die Datenabfrage von Personen, die Demonstrationen anmelden bzw. leiten, und der dort eingesetzten Ordnungskräfte. Festgehalten wird dagegen am Vermummungsverbot; allerdings werden Verstöße gegen diese Vorgabe nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet. Mit dieser Novelle, die aus Sicht von Innenminister Boris Pistorius das Demonstrationsrecht für alle Bürger/innen stärkt, erfüllt die rotgrüne Landesregierung eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #109.