Wenn's um das Ortsbild geht, verstehen deutsche Behörden keinen Spaß – ganz egal, wie unattraktiv es auch ist. Nehmen wir zum Beispiel die Kolpingstraße in Hannover-Badenstedt. Eine Reihenhaussiedlung, wie sie typischer für Niedersachsen kaum sein könnte: Häuserfassaden in den depressivsten Tönen der Farbpalette – von Vorstadtgrau bis Siebzigerjahre-Braun – stehen sich inspirationslos gegenüber. In die Jahre gekommene Lattenzäune, vereinzelte Büsche und öde Rasenflächen prägen die Vorgärten, die tapfer jeglicher Biodiversität trotzen.
Ausgerechnet hier, im architektonischen Epizentrum der gepflegten Tristesse, kämpft die Landeshauptstadt Hannover verbissen um das Einfügungsgebot nach Paragraf 34 Baugesetzbuch: Ein Ehepaar möchte sein E-Auto im Vorgarten laden. Doch die dafür notwendige Bordsteinabsenkung ist laut Stadtverwaltung ebenso wie das Vorgartenparken an sich, nicht erlaubnisfähig. Die Vorgartenbereiche der Nachbarschaft seien schließlich frei von Stellplätzen, heißt es in einem Schreiben der Stadt – ein Einfügen in die Umgebung sei also nicht gegeben. Mit dieser Begründung schaffte es der Fall inzwischen sogar in die Rubrik „Realer Irrsinn“ beim NDR-Satiremagazin "Extra 3".
Es ist eine bemerkenswerte Argumentation einer rot-grünen Stadtverwaltung, die kein Problem damit hat, wenn die niedersächsische Feldmark mit Windrädern und Photovoltaik-Parks dekoriert wird. Wenn jedoch ein lautloser Stromer die heilige Symmetrie der Badenstedter Waschbeton-Romantik stört, ist das dann aber doch ein bisschen zu woke. Wohin würde das nur führen, wenn alle Anwohner plötzlich nicht mehr mit Verbrennern in der Straße, sondern mit E-Autos vor den Häusern parken? Man mag sich das gar nicht ausmalen.
Besonders charmant ist der Alternativvorschlag der Stadt: Das Ehepaar möge doch bitte in seiner Garage laden. Diese liegt zwar rund fünfzig Meter entfernt und besitzt weder Strom noch genügend Platz, um nach dem Einparken die Ladeklappe zu öffnen. Dass für die Zuleitung acht Nachbarn – inklusive einer 86-jährigen Dame ohne Elektro-Ambitionen – den Gemeinschaftsboden aufbuddeln lassen müssten, läuft im Rathaus aber vermutlich unter "gelebte Quartiersbeteiligung".
Wenn der Bebauungsplan von 1967 inklusive "Garagen-Doktrin" auch sechzig Jahre später als Heilige Kuh gilt, darf man sich nicht wundern, wenn die Verkehrswende nicht vorankommt. Gegen den Klimawandel kann man sich immerhin auf die Straße kleben. Gegen das „Das haben wir hier noch nie so gemacht“ als bürokratischen Endgegner ist man jedoch machtlos.

In 60 Jahren wird vermutlich auch die heutige Rundblick-Ausgabe nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit sein. Einstweilen lohnt sich aber der Blick auf folgende Themen:
Einen bürokratiearmen Dienstag wünscht
Ihr Christian Wilhelm Link


