3. Juni 2018
Kommentar

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht mehr als eine Diät

Ist der Rundfunkbeitrag zu niedrig oder zu hoch? Ist die Präsenz im Internet zu gering oder zu stark? Über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird derzeit viel diskutiert. Im Politikjournal Rundblick begleiten wir die Debatte mit einer Serie von Gastkommentaren. Heute lesen Sie den Beitrag von Christopher Emden, Medienpolitiker der niedersächsischen AfD-Landtagsfraktion. Während ich dies schreibe, steht der Rundfunkbeitrag in Karlsruhe erneut auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht hat über vier Verfassungsbeschwerden verhandelt, die ein weiteres Schlaglicht auf die sich ständig dynamisierende Debatte über die Rechtfertigung und den Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werfen. Im Lichtkegel der Kritik stehen dabei einmal mehr auch die Art und Weise seiner Finanzierung. Die Rechtsprechung hat das geltende Finanzierungssystem bisher als zulässig eingestuft. Beigelegt wurde die Debatte dadurch jedoch keinesfalls – im Gegenteil. Die politische Kontroverse hat in den letzten Jahren immer mehr an Fahrt aufgenommen. So couragiert die etablierten Parteien in der Mehrzahl das System verteidigen, so couragiert wehren sich inzwischen etliche Gruppen und Einzelpersonen gegen den Zwang, einen Rundfunk zu finanzieren, der seinem Bildungs- und Kulturauftrag überwiegend nicht mehr gerecht wird und der trotz einer Finanzausstattung in weltweit einmalig großen Dimensionen nicht müde wird, ständig neue Geldforderungen an Politik und Öffentlichkeit zu adressieren. Rundfunkvertreter und Vertreter etablierter Parteien sprechen zur Rechtfertigung oft von einer „Demokratieabgabe“, doch diese Bezeichnung hinkt aus mehreren Gründen. So bleibt bisher beispielsweise unbeantwortet, warum es diese privilegierende Abgabe nur im Bereich telemedialer Angebote gibt. Eine Zwangsabgabe auf Printmedien wird niemand ernsthaft diskutieren wollen. Richtigerweise empfänden dies viele Bürger als einen absurden Eingriff in ihr Portemonnaie.
Die bisher veröffentlichten Gastkommentare finden Sie hier: So diskutiert die Politik eine Reform von ARD & ZDF
Der hochtrabende Begriff der „Demokratieabgabe“ wirkt in seiner Rechtfertigung zusätzlich fehlerhaft, wenn man sich vor Augen führt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk den gesellschaftlichen Pluralismus nicht mehr ausreichend abbildet. Öffentlich-rechtliche Medien, die sich maßgeblich an der Ausgrenzung bestimmter politischer Auffassungen beteiligen, kennzeichnen gerade nicht die demokratischen Prinzipien, die der Begriff „Demokratieabgabe“ suggeriert. Statt des Abbildens der Breite gesellschaftlicher Meinungen erleben wir zunehmend Tendenzen, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Ruf eines „Hofberichterstatters“ einbringen. Als Gründe dafür gelten unter anderem eine zu unkritische Begleitung politischer Prozesse, Nähe zu Eliten und eine Überfokussierung auf Positionen des politischen Establishments. Schließlich verschleiert der Begriff der „Demokratieabgabe“ den Blick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen opulente Finanzmittel für ein breites Potpourri der Beliebigkeit eingesetzt werden. Dabei umfasst er nahezu alle erdenklichen Formate und deckt eine gewaltige Bandbreite an Entertainment-Angeboten ab. Was hier „Grundversorgung“ genannt wird, umfasst alles das, was sich ohnehin auch im Privatfernsehen zeigt, während gleichzeitig politische oder kulturell hochwertige Angebote in die Peripherie der Sendezeit oder der Programme abgeschoben werden – sofern sie nicht bereits sukzessive aus den Programmen entfernt wurden. Trotz aller Appelle zu einer nachhaltigen Reform der Angebots- und Ausgabenstrukturen, zeigte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk bisher unfähig, eine solche umzusetzen. „Fett und träge“ hieß es in diesem Kontext bereits in einem Artikel des Magazins Cicero aus 2015. In diesem Zusammenhang reicht jedoch nicht einfach eine Diät oder sportliche Appelle zur Ertüchtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkkörpers. Eine Reform kann und muss grundlegend sein und dazu führen, die Bürger vom Rundfunkzwang zu befreien. Diese entscheiden selbst, welche Rundfunkangebote sie konsumieren und sollten entsprechend auch selbst entscheiden, welche sie zu finanzieren bereit sind. Öffentlich-rechtliche Angebote sollten nicht länger über eine „Rundfunksubvention“ gegenüber freien Anbietern übervorteilt werden. ARD, ZDF und die zugehörigen Spartensender erhalten nicht dadurch Legitimation, indem man ihre Finanzierung unter der Vokabel „Demokratieabgabe“ verkauft, sondern indem sie ihre über sich selbst stets behauptete hohe Angebotsqualität am freien Medienmarkt behaupten. Mail an den Autor dieses Kommentars    
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #103.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning