Lesen Sie auch: Planung schreitet voran: In einem Jahr soll die Erinnerungsstätte auf dem Bückeberg fertig sein Bückeberg: Warum es jetzt doch keine Bürgerabstimmung geben soll
Das spannende Vorhaben, den jahrzehntelang unbeachtet gebliebenen Bückeberg endlich als historischen Ort zu begreifen und hier der Nachwelt das früher Geschehene zu vermitteln, hängt damit im Geflecht bürokratischer Detailfragen gefangen. Remmel betont, dass niemand den Fortschritt blockiere, dass die Verzögerungen lediglich in den Umständen begründet sind, die ein großes Vorhaben mit sieben verschiedenen Geldgebern nun mal mit sich bringt. Erschwerend kommt die Vielfalt auf der Seite der Landesbehörden hinzu: Das Wissenschaftsministerium ist beteiligt, das Agrarministerium, die Denkmalschutzbehörden und die Domänenverwaltung. Die Frage, wie die Eigentümerschaft für das Gelände (bisher Domänenverwaltung) geregelt werden soll, ist mittlerweile grundsätzlich geklärt. Es soll ein „Gestattungsvertrag“ zwischen dem Land der Bückeberg-Gesellschaft geschlossen werden, damit bleibt die Fläche grundsätzlich im Landesbesitz. Ohnehin berühren die Bereiche für Wege, Info-Tafeln, Stellplätze und WC-Anlagen, die geplant sind, den eigentlichen Bückeberg nur marginal, sie nehmen nach Remmels Schätzung drei Prozent der Fläche in Anspruch. Der Vertragsentwurf liegt vor, geschlossen ist er noch nicht.