Mehr Transparenz: Nicht nur auf der Mattscheibe, sondern in der ganzen Anstalt - Foto: Dmitry Koksharov[/caption]
„Der NDR ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt und es kann nicht ihm überlassen bleiben, welche Auskünfte er erteilt und welche er nicht erteilt. Das sollte allgemeingültig im Staatsvertrag geregelt werden“, sagte Thiel im Gespräch mit dem Rundblick. So könnten die Bürger dann zum Beispiel konkret nachfragen, wie zum Beispiel die Gebühren verwendet werden. Als Vorbilder nennen die Datenschutzbeauftragten den WDR, Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk. Diese Anstalten sind nach den Informationsfreiheitsgesetzen der jeweiligen Bundesländer auskunftspflichtig.
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