Carina Hermann, CDU-Rechtspolitikerin, zeigt sich irritiert über Vorgänge im niedersächsischen Justizministerium. Auslöser ist eine Unterrichtung der Landesregierung im Rechtsausschuss des Landtags zum VW-Bußgeldverfahren. VW muss ein mögliches Bußgeld von 4,3 Millionen Euro wegen eines Datenschutzverstoßes nicht zahlen, da der Staatsanwalt in einem Beschwerdeschriftsatz an das OLG Celle die Unterschrift vergessen hatte. Nun berichtete der zuständige Referatsleiter im Ausschuss von einem „längeren Vermerk“, den er in dieser Sache zur eigenen Absicherung angefertigt habe, nachdem offenbar intern Informationswege nicht eingehalten worden seien. Der Referatsleiter erklärte, es habe nicht nur eine Unterschrift auf einer Anlage gefehlt. Auch sei abweichend vom Geschäftsverteilungsplan der Vorgang nicht dem zuständigen Abteilungsleiter in der Staatsanwaltschaft Hannover vorgelegt worden. Außerdem sei die Fachebene des Hauses offenbar nicht ordnungsgemäß über den gesamten VW-Vorgang informiert worden. Erst nach den ersten Veröffentlichungen – unter anderem im Rundblick – habe der Leiter des Referats für Nebenstrafrecht einen Bericht angefordert und umgehend erhalten. Ein solcher Bericht müsse zu dem Zeitpunkt also bereits vorgelegen haben. Ob dieser Bericht von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Generalstaatsanwaltschaft Celle stammte, konnte am Mittwoch im Rechtsausschuss ebenso wenig geklärt werden wie die Frage, ob das Ministerbüro oder eine andere Instanz im Justizministerium diesen Bericht bereits gekannt habe. Der verantwortliche Referatsleiter nannte den Vorgang „zumindest erklärungsbedürftig“. Die CDU erwartet nun, dass dieser Bericht vorgelegt wird. Von Anfang an hatte es Mutmaßungen gegeben, die fehlende Unterschrift könne nicht auf einem Versehen basieren, sondern womöglich auf einer absichtlichen Entscheidung.


