16. März 2017
Inneres

Das neue Polizeigesetz lässt weiter auf sich warten

Der Startschuss für die parlamentarischen Beratungen fiel im Spätsommer vergangenen Jahres – aber nun wird immer unklarer, ob bis zum Ablauf der Wahlperiode überhaupt noch etwas daraus werden kann. Die Beratungen zum neuen Polizeigesetz kommen nämlich nicht mehr voran. Rot-Grün will eigentlich dieses Gesetz, eine der wichtigsten landespolitischen Vorschriften, von Grund auf erneuern. Sogar einen neuen Namen soll das Regelwerk bekommen – nicht mehr „Gesetz für die Sicherheit und Ordnung“, Kurzform SOG, sondern „Gefahrenabwehrgesetz“, abgekürzt NGefAG, ausgesprochen „Engefagg“. Doch womöglich wird in dieser Wahlperiode gar nichts mehr daraus, denn es kommt zu auffälligen Verzögerungen. Zuerst sah der erste Entwurf vor, die Auflagen für Polizeieinsätze zu erhöhen, Videoaufzeichnungen zu erschweren und die Fristen etwa für vorläufigen Sicherheitsgewahrsam abzukürzen. So stand es auch im Koalitionsvertrag. Doch nachdem das Kabinett den Gesetzentwurf an das Parlament übergeben hatte, überraschte die Koalition mit immer neuen inhaltlichen Nachbesserungen. Im November wurde die Vorschrift, dass verdachtsunabhängige Kontrollen der Polizei an hohe Auflagen geknüpft werden, kurzerhand gestrichen. Ende Januar teilten Innen- und Justizministerium mit, dass die Fußfessel für „Gefährder“ eingefügt werden soll – außerdem eine Ausweitung der Videoüberwachung. Anfang März wurde dann bekannt, dass auch der Plan, den „Unterbindungsgewahrsam“ von zehn auf vier Tage abzukürzen, bei „Gefährdern“ nicht angewandt werden soll. Es solle bei zehn Tagen bleiben, so wie im derzeit gültigen Gesetz. Im Innenausschuss wurde gestern bekannt, dass die Landtagsjuristen schon im November einige juristische Fragen zu den angekündigten Nachbesserungen an das Innenministerium übergeben hatten, ohne deren Beantwortung eine juristische Expertise kaum möglich ist. Eine Antwort haben die Landtagsjuristen bisher aber nicht bekommen, da die zuständige Mitarbeiterin des Innenministeriums seit November krank ist. Damit wachsen nun Zweifel, ob das Polizeigesetz noch vor der Ende Juni beginnenden Sommerpause im Landtag beschlossen werden kann. Danach bliebe dann nur noch wenig Zeit bis zur Landtagswahl im Januar 2018.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #52.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum