Anke Pörksen, Regierungssprecherin, hat kleine Änderungen an der Corona-Verordnung vorgestellt. So wird zum einen präzisiert, welche Personen sich an den Weihnachtstagen treffen dürfen. Zu den engen Verwandten, von denen maximal vier einen Gastgeber-Haushalt besuchen dürfen, gehören laut Konkretisierung nun jeweils auch die Personen, die mit besagten Verwandten in einem Haushalt wohnen – unabhängig vom familiären Verhältnis zum Gastgeber selbst. Insgesamt bleibt es beim familiären Umfeld aber bei den vier Gästen.
Zum anderen wird an der Corona-Verordnung der Passus zur Kantinennutzung erweitert. Bislang wurde darin geregelt, dass nur die Kantinen in der Ernährungswirtschaft geöffnet bleiben dürfen. In allen anderen ist der „Sitzbetrieb“ untersagt, es darf also Essen ausgegeben werden, das dann aber einzeln am Arbeitsplatz verzehrt werden muss. Nun wird dieser Passus angepasst, sodass überall dort die Kantinen geöffnet bleiben dürfen, wo es aus hygienischen Gründen nicht möglich ist, dass die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz essen. Das betrifft zum Beispiel auch Krankenhäuser.
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Darüber hinaus hat Pörksen noch eine Veränderung an der niedersächsischen Quarantäne-Verordnung bekanntgegeben. Generell gilt: Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Niedersachsen einreist, muss sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Nach fünf Tagen darf diese durch einen negativen PCR-Test abgekürzt werden. Bislang gab es dabei jedoch eine Ausnahme für Personen, die Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte besuchten und sich dabei nicht länger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Diese Ausnahmeregelung wurde nun aufgehoben. Betroffen sind davon vor allem Arbeiter aus der Fleischindustrie, für die nun auch die strenge Quarantäne-Regel gilt. Dort seien die Arbeitgeber verpflichtet, die Corona-Tests nach der Einreise zu organisieren und auch zu bezahlen. Dies geschehe in der Branche aber ohnehin intensiv, erklärte Pörksen.
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Das generelle Verbot zum Verkauf und zum Zünden von Feuerwerkskörpern, das in der Landesverordnung für Silvester und Neujahr verhängt worden war, ist unterdessen vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gekippt worden – weil es unverhältnismäßig sei.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #230.