Kommunen sollen Ferienwohnungen anmieten
Die Kommission fordert weiter, dass weniger Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden dürfen, damit der Abstand einfacher eingehalten werden kann. In jedem Zimmer soll nur noch eine Person untergebracht werden. Flüchtlinge sollen zu diesem Zweck binnen zwei Wochen auf die Kommune verteilt werden, um den Druck aus den Erstaufnahmelagern zu nehmen. Zudem sollen zusätzlich Wohnungen, Ferienwohnungen sowie Jugend- und Freizeitheime angemietet werden, um eine zügige dezentrale Unterbringung zu gewährleisten. Hier richtet die Kommission auch einen Appell an die beiden großen Kirchen, die leerstehende Wohnungen zur Verfügung stellen sollen. Besonderen Schutz sollen zudem Personen mit Vorerkrankungen oder Menschen über 60 Jahren erhalten. Diese sollen zuallererst in Einzelunterkünfte kommen.Lesen Sie auch: Flüchtlingsrat bemängelt die fehlende Privatsphäre
Der Flüchtlingsrat kritisiert seit längerem, dass sich seit Beginn der Corona-Pandemie in den niedersächsischen Gemeinschaftsunterkünften nichts Substanzielles geändert habe. Neben der Maskenpflicht und ein paar Desinfektionsspendern seien kaum weitere Maßnahmen getroffen worden. Kritisiert hatte der Flüchtlingsrat bereits vor ein paar Wochen, dass es bei einigen Gemeinschaftsunterkünften Einlass- und Besuchskontrollen gebe. An dem eigentlichen Problem, dass die Menschen in Mehrbettzimmern leben und nur Gemeinschaftsküchen nutzen könne, habe sich allerdings nichts getan. „Die Landesregierung und die Kommunen müssen aufhören, die Gesundheit der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften leichtfertig aufs Spiel zu setzen und ihnen endlich den gleichen Schutz vor dem Corona-Virus zuteilwerden lassen, der auch für die übrige Bevölkerung gilt“, erklärte Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen. Es komme in Niedersachsen immer wieder zu Massenquarantänen für Gemeinschaftsunterkünfte, weil sich die Bewohner nicht ausreichend vereinzeln können. Der Flüchtlingsrat zählt dabei verschiedene solcher Fälle auf – etwa Anfang November in der Landesaufnahmeeinrichtung in Celle, wo eine Unterkunft mit mehr 140 Bewohnern unter Quarantäne gestellt wurde. Gleiches ereignete sich auch in der Erstaufnahmeeinrichtungen in Friedland und Bramsche sowie in Oldenburg, wo mehr als 160 Personen unter Quarantäne gestellt wurden. „Die pauschalen Quarantäneanordnungen dürfen sich nicht wiederholen, denn diese verstoßen gegen die Vorgaben des RKI und geltendes Recht“, sagte Öztürkyilmaz. Diese würden von den Betroffenen zudem als Bestrafung für das Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft und als Internierung wahrgenommen. Die Resolution fordert daher, die Quarantäne auf die unvermeidlichen Fälle zu beschränken.