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Die Grundsteuer ist eine wesentliche Einnahmequelle der Kommunen. Weil das Bundesverfassungsgericht vor gut zwei Jahren die alten, teilweise auf Basis von 1964 erhobenen Daten beruhenden Regeln verworfen hatte, musste der Bundestag bis Ende 2019 eine Neuregelung beschließen. Das neue Recht ist dann von 2025 an für die Kommunen verbindlich. Im Bundesgesetz wurde Ende 2019 eine „Länder-Öffnungsklausel“ festgelegt. Zunächst gilt also das von Bundesminister Scholz favorisierte Modell, wonach der Wert des Bodens und der Bebauung , so nach Alter, Listenmieten und Verzinsungen, im Ergebnis als Verkehrswert in die Berechnung der Grundsteuer einfließen sollen. Hilbers hat berechnet, dass allein für die erstmalige Ermittlung dieses Wertes, der alle sieben Jahre wiederholt werden muss, 400 Mitarbeiter in seiner Verwaltung nötig wären. Das von Hilbers entworfene „Flächen-Lage-Modell“ nimmt nun als Voraussetzung zunächst die Flächengröße des Grundstücks und den Umfang der Bebauung. Anhand der durchschnittlichen Bodenrichtwerte von Gemeindeteilen soll innerhalb von Gemeinden noch nach Top-Lagen und weniger guten Lagen unterschieden werden, wenn dort erhebliche Unterschiede bestehen. Wie Referatsleiterin Sachs im Ausschuss berichtete, hat die schwarz-grün geführte hessische Landesregierung das Hilbers-Modell aufgegriffen und variiert– nicht die durchschnittlichen Bodenrichtwerte bestimmter Regionen innerhalb der Gemeinde, sondern der konkrete Bodenrichtwert für jedes einzelne Grundstück – im Verhältnis zum Gemeindedurchschnitt - sollten nun in die Berechnung einfließen. Hessen strebt damit nun eine so einfache Variante an, dass Niedersachsen diese aller Voraussicht nach auch umsetzen könnte. Sachs fügte hinzu: „Die Einzelheiten werden derzeit mit der niedersächsischen Katasterverwaltung geprüft.“ Das Finanzministerium überlege jetzt, ob Niedersachsen und Hessen das gleiche Modell umsetzen können. Nötig wäre aber zuvor, wie sie betont, „eine Einigung der Koalitionspartner“.
Allerdings hängt die Entwicklung auch noch stark von den Bayern ab, die bislang ihr Modell noch nicht in Gesetzesform gegossen haben. Die Bayern peilen ein reines Flächen-Modell an, das auf den Verkehrswert des Gebäudes und die Lage keine Rücksicht nimmt. Da bei der Steuerberechnung aber viel von der Programmierung abhängt, die in der Grundsteuerfrage seit jeher den Bayern obliegt, warten alle Länder, die nicht auf das Bundesmodell von Scholz zurückgreifen wollen, auf ein Signal aus München.
Nach der Mitteilung von Sachs haben sich fünf Länder bisher für das Bundesmodell ausgesprochen: Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Sachsen lehne sich an, wolle aber einen eigenen Weg einschlagen. Hamburg gehe einen eigenen Weg, Bayern ebenso. Baden-Württemberg wolle die Grundsteuer allein auf den Wert von Grund und Boden ausrichten. Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und das Saarland seien noch unentschlossen.

