29. Okt. 2026
MeldungJustiz

CDU verklagt Landesregierung, weil Akten zum Fall des Staatsanwalts G. nicht vorliegen

Die CDU geht nach Bückeburg und klagt. Sie wirft der Landesregierung vor, dem Untersuchungsausschuss zur Justiz-Affäre die notwendigen Akten nicht auszuhändigen.

CDU-Obmann Christian Calderone begründet die Klage vor dem Staatsgerichtshof. | Foto: Wallbaum

Nach der parlamentarischen Sommerpause im August hatte der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zur Justiz-Affäre um den Staatsanwalt Yashar G. seine Zeugenvernehmung gestartet. Die dazu eigentlich notwendigen Dokumente jedoch liegen bis heute nur teilweise vor. Nun sieht sich die CDU-Landtagsfraktion gezwungen, die Landesregierung wegen der viel zu zögerlichen Aktenvorlage zu verklagen. „Wir führen ein Organstreitverfahren und verlangen einstweiligen Rechtsschutz“, sagte der CDU-Obmann im PUA, Christian Calderone. Die ersten Anträge auf Vorlage von Akten stammten von Anfang April und Anfang Juni. Was bisher übermittelt wurde, häufig mit vielen Schwärzungen versehen, sei nur ein Bruchteil der geforderten Unterlagen. „Damit verstößt die Landesregierung gegen die Verpflichtung der Verfassung, geforderte Akten unverzüglich und vollständig vorzulegen“, betonte Calderone. Der mögliche Einwand, es würden schutzwürdige Interessen Dritter verletzt oder die Funktionsfähigkeit der Landesregierung werde gefährdet, überzeuge hier nicht – denn natürlich könnten einige Unterlagen auch als vertraulich eingestuft werden. Außerdem verfolge der PUA das legitime Ziel, mögliche Pannen und Versäumnisse im Sicherheitsapparat aufzuhellen.

Konkret will die CDU wissen, wieso der bereits 2022 von Drogenkurieren als „Leck“ in den Behörden beschuldigte G. über Monate weiterhin als Staatsanwalt in Drogenprozessen wirken konnte und nicht abgezogen wurde. Außerdem geht es um die Frage, wieso eine groß angelegte Drogen-Razzia am 3. März 2021, bei der 16 Tonnen Kokain sichergestellt wurden, teilweise scheitern konnte – da einige Beschuldigte vorgewarnt waren und manche sogar fliehen konnten. Bekannt ist mittlerweile, dass G. einige Verdächtige vorher gewarnt hat. Aber war er allein die Quelle für die Drogen-Mafia? Calderone erklärte, er wolle wissen, wie Polizei und Justiz die damalige Panne aufgearbeitet haben – und inwieweit auch die Minister Boris Pistorius (Innen bis Januar 2023), Barbara Havliza (Justiz bis November 2022) und Kathrin Wahlmann (Justiz ab November 2022) über die Vorgänge informiert wurden. Der Verdacht schwingt also mit, dass die Fehler, Versäumnisse und undichten Stellen in den Behörden nicht konsequent genug erforscht und aufgearbeitet worden sein könnten. Daher will die CDU alle Unterlagen sehen, die im Innenministerium nach der Durchsuchung am 3. März 2021 erstellt wurden. Daneben begehrt die CDU die LKA-Akten zu den internen Ermittlungen gegen G. und die Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft Hannover und Generalstaatsanwaltschaft Celle über den Staatsanwalt. Sehen wollen die Christdemokraten auch das Übergabeprotokoll der Staatsanwaltschaft Hannover an die Staatsanwaltschaft Osnabrück, nachdem die Zuständigkeit zur Anklageerhebung gegen G. im November 2024 gewechselt war. Ein anderer, sehr umfangreicher Teil der Akten betrifft die Strafverfahren, die G. als Ankläger geführt hat. Auf dieses Material verzichte die CDU und wolle so zur Konzentration der Arbeit des PUA beitragen, sagte ihr PUA-Sprecher.

Wie Calderone erklärte, sei er stutzig geworden, als verschiedene Zeugen im PUA davon berichteten, wie relativ einfach sie dem Verdacht gegen G. auf die Spur gekommen waren, nachdem im Frühjahr 2024 das Ermittlungsverfahren gegen G. wieder aufgenommen worden war. Zuvor war es zwischen Herbst 2022 und Oktober 2023 geführt worden, dann aber mangels ausreichenden Tatverdachts eingestellt worden. Der Grund war, wie man inzwischen weiß, dass nicht sämtliche Daten und Unterlagen ausgewertet worden waren.

In der CDU-Klageschrift wird auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW von 2021 hingewiesen. Danach ist eine Behörde verpflichtet, eine Verweigerung der vom PUA angeforderten Akten detailliert zu begründen – und außerdem im engen Kontakt mit dem PUA dessen sachgerechte Arbeitsweise zu ermöglichen. Calderone betonte, das sei bisher gar nicht möglich – da Rot-Grün Zeugen vorgeladen habe, ohne dass die zu ihrer Tätigkeit passenden Akten bereits übermittelt worden seien. Die Koalitionsfraktionen reagierten unterschiedlich auf den CDU-Vorstoß. SPD-Fraktionschef Wiard Siebels sagte, die Klage sei das gute Recht der Opposition. Der PUA habe bisher jedoch „wenig Erhellendes hervorgebracht“. Justizministerin Kathrin Wahlmann meinte, ihr Haus werde das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof „konstruktiv begleiten“. Die Grünen-Sprecherin Evrim Camuz hingegen erklärte, das Vorgehen der CDU sei „juristisch abwegig und sogar sicherheitspolitisch gefährlich“.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #191.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum
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