1. Nov. 2023
Soziales

CDU-Politiker fordert gesetzliche Regeln zur rechtssicheren Betriebsratsvergütung 

Der CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Plett aus Peine, Vorsitzender des Landtags-Rechtsausschusses und Chef des CDU-Landesverbandes Braunschweig, hat die Bundesregierung zu einer zügigen Reform des Betriebsverfassungsgesetzes aufgerufen. „Ich erwarte von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die vorgelegten Vorschläge zügig zu diskutieren und umzusetzen. Es muss schnell geregelt werden, wie die Vergütung von Betriebsräten ausgestaltet werden kann. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben dafür sind nicht klar genug“, sagte Plett im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick.

Christoph Plett | Foto: CDU

Er verwies auf jahrelange juristische Auseinandersetzungen, die jüngst in Erfolgen von klagenden VW-Betriebsratsmitgliedern vor den Arbeitsgerichten in Braunschweig und Hannover endeten. Nach Ansicht von Plett kann es „nicht sein, dass die Gerichte hier etwas festlegen, das im Grunde vom Gesetzgeber eindeutig geregelt werden sollte“. Diese Position sei auch in Gewerkschaftskreisen verbreitet, fügte Plett hinzu.

Auslöser für die Diskussion ist ein Rechtsstreit, der sich um Volkswagen dreht und schon seit mehr als fünf Jahren läuft. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hatte gegen vier ehemalige oder aktive VW-Personalvorstände wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Auch VW-Personalvorstand Gunnar Kilian soll ins Visier der Justiz gekommen sein. Der Vorwurf gegen zumindest einige der Manager lautet, sie hätten mehreren Betriebsratsmitgliedern zu hohe Vergütungen gezahlt – und damit das Vermögen des Autokonzerns nicht angemessen geschont.

Landgericht Braunschweig urteilt: Kein Fall von Untreue

Das Landgericht Braunschweig entschied allerdings im Herbst 2022, dass hier von Untreue nicht die Rede sein könne, denn die Zahlungen seien durch die rechtlichen Grundlagen ausreichend gedeckt. Dagegen wiederum ging die Staatsanwaltschaft in Revision, und der Bundesgerichtshof entschied im Januar 2023, dass das Landgericht sich noch einmal mit der Angelegenheit befassen muss. Die Gehälter waren allerdings zwischenzeitlich vom VW-Konzern gekürzt worden. Auch der einstige Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh zählte zu den Betroffenen, er soll zunächst eine Vergütung bekommen haben, die einschließlich Boni-Zahlungen auf eine Summe kam, die zeitweise an 750.000 Euro im Jahr herangereicht haben soll. In Arbeitsgerichtsprozessen, die mehrere Betriebsratsmitglieder inzwischen geführt haben, siegten diese auf breiter Linie gegen die vom VW-Konzern als Reaktion auf den Rechtsstreit vorgenommenen Kürzungen.

Hier hakt nun Plett ein und verweist darauf, dass in Paragraph 37 des Betriebsverfassungsgesetzes zunächst geregelt ist, dass Betriebsratsarbeit eine „ehrenamtliche Tätigkeit“ ist. Es werde dann klar hervorgehoben, dass kein Betriebsrat im Gehalt schlechter gestellt sein dürfe als ein vergleichbarer Arbeitnehmer. „Aber Boni-Zahlungen und Dienstwagen passen eigentlich nicht zu einer solchen ehrenamtlichen Betriebsratsarbeit“, sagt Plett.

Dass viele Betriebsratsmitglieder vor den Arbeitsgerichten mit ihren Forderungen Recht bekommen hätten, liege auch an der mangelnden Klarheit des Betriebsverfassungsgesetzes. „Dort müsste man nun festlegen, wie der Erwerb weiterer Qualifikationen in der Betriebsratstätigkeit, etwa das Lesen von Bilanzen, mit einer Höherstufung des Gehalts verbindlich geregelt werden kann.“ Plett erwartet von dem Gesetz auch einen Maßstab, wie Betriebsratsmitglieder vergütet werden, die in Aufsichtsräten der Unternehmen aktiv sind und sich dort bewähren müssen. Eine Norm könne die Grundlage für die Bezahlung sein. So könne man auch sicherstellen, dass eine Vergütung nicht dermaßen ausufert, wie es etwa bei der Bezahlung von Osterloh geschehen sei.

Die Alternative zu einer Klarstellung im Gesetz wäre aus Pletts Sicht, dass das Bundesarbeitsgericht und der Bundesgerichtshof sich auf eine gemeinsame Linie verständigen und klären, inwieweit der Vorwurf der „Untreue“ bei überhöhten Vergütungen überhaupt berechtigt ist. „Das ist allerdings sehr aufwendig, bisher deutet auch nichts auf eine Verständigung der Obergerichte hin. Ich denke daher auch, dass man eine gesetzliche Klarstellung braucht“, sagt Plett und fügt hinzu: „Eine rechtliche Klarstellung ist auch für das Land Niedersachsen unumgänglich, befindet sich der VW-Konzern doch teilweise im Landesbesitz. Der Ministerpräsident ist aufgefordert, alles in seiner Macht stehende zu tun, den Prozess der rechtssicheren Betriebsratsvergütung zu beschleunigen.“


Dieser Artikel erschien am 2.11.2023 in Ausgabe #189.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum