Bundestag wagt den Einstieg in eine gezielte Beschleunigung von großen Bauvorhaben
Wirtschaftspolitiker sehen darin einen internationalen Wettbewerbsnachteil, Politologen sprechen gar von einer Ursache für wachsende Politikverdrossenheit: Die Planung neuer Großvorhaben, ob Autobahnen, Flughäfen, Bahnlinien oder Brücken, dauert in Deutschland viel länger als in europäischen Nachbarländern wie etwa in Dänemark oder in den Niederlanden. Nun hat der Bundestag am vergangenen Freitag ein erstes Gesetz beschlossen, das exemplarisch dieses Missstand beseitigen und zur Beschleunigung beitragen soll.
Das Gesetz fand eine klare Mehrheit, muss aber noch durch den Bundesrat. Es trägt den umständlichen und abschreckenden Namen „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“ (MGVG) und regelt ein verändertes, also beschleunigtes Verfahren für 14 ausgewählte Großprojekte. In Niedersachsen gehören dazu die Vertiefung der Unterweser und der Ausbau der Bahnstrecke zwischen Hannover und Bielefeld, ein Projekt, das vor allem in der Ortschaft Rehren (Kreis Schaumburg) auf massiven Protest stößt. Dies hat mehrere Bundestagsabgeordnete aus der Region – von CDU, SPD und Grünen – dazu motiviert, im Bundestag dem Plan nicht zuzustimmen. Sie befürchten, dort solle eine im Schaumburger Raum abgelehnte Neubaustrecke durchgesetzt werden.
Zum Paket an Gesetzesänderungen, die den Bundestag durchlaufen haben, gehören neben dem MGVG noch zwei andere wichtige: Wenn eine alte Brücke neu gebaut werden muss, weil sie dem wachsenden Verkehr nicht mehr stand hält, ist bisher ein neues Planfeststellungsverfahren nötig – das heißt, es müssen in der Umweltverträglichkeitsprüfung sämtliche Belange neu gewichtet werden. Künftig soll in solchen Fällen eine „Plangenehmigung“ reichen. Eine Umweltprüfung gibt es damit weiterhin, aber sie fällt knapper aus und beschränkt sich auf die Frage, in welcher Form die Brücke neu errichtet wird. Auch Klagen dagegen bleiben erlaubt, insgesamt wird das Verfahren aber beschleunigt. Verändert werden auch die Vorschriften zu Straßen- und Bahnkreuzungsbauten für den Fall, dass dort die Kommune beteiligt ist. Bisher wird den Kommunen ein Kostenanteil abverlangt, dies führt in ärmeren Gemeinden dazu, dass Vorhaben unterbleiben. Künftig sollen die Kommunen davon entlastet werden.
Die größte Wegweisung ist nun mit dem MGVG verbunden, da dieses Gesetz der Auftakt zu einer veränderten Planungspraxis in Deutschland sein könnte. In anderen Ländern, etwa Dänemark, wird die Vertretung der Bürgerinteressen stärker dem Parlament zugeordnet, während die deutsche Tradition darauf fußt, dass ein konkret von einer Planung Betroffener (als Grundeigentümer, Anlieger oder auch Vertreter eines Interessensverbandes) seine Einwände im Verwaltungsverfahren und vor Gericht äußern und durch die Instanzen tragen kann. Maßgeblich ist hier Artikel 19 des Grundgesetzes, der jedem den Rechtsweg garantiert, der sich „durch öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt“ sieht. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil zu einem Stendaler Verkehrsvorhaben geurteilt, dass der Staat den Rechtsweg nur abwenden darf, wenn das Vorhaben eine elementare Bedeutung hat – und dies wirklich zu einer Verkürzung des Verfahrens führt.
Im neuen MGVG sieht das nun so aus: An den Anfang des Planungsprozesses wird eine umfangreiche Bürgerbeteiligung gestellt, die nicht nur in der formellen Übersendung der Planunterlagen besteht, sondern in der Möglichkeit zum Meinungsaustausch und Dialog. Dabei soll es mehrere Alternativen der geplanten Vorhaben geben. Ein übliches Planfeststellungsverfahren mit der Abwägung von Interessen und Einwänden schließt sich daran an. Danach soll die Planungsbehörde die Chance erhalten, das Vorhaben entweder durch Maßnahmengesetz im Bundestag beschließen zu lassen (dann wäre eine Klage dagegen nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht möglich), oder aber – wie bisher üblich – einen Planfeststellungsbeschluss zu erlassen. Bei einem Planfeststellungsbeschluss gäbe es nach wie vor für Gegner die Chance, die Verwaltungsgerichte über mehrere Instanzen anzurufen. Das zeitraubendes Verfahren wäre also weiter möglich.
In der parlamentarische Beratung gab es zu Details mehrere Einwände: So soll es im Belieben der jeweiligen Planungsbehörde liegen, ob der Weg wie üblich über einen Planfeststellungsbeschluss oder aber in der verkürzten Variante über einen Bundestagsbeschluss laufen soll. Kritiker meinen, konsequenterweise müsse das Parlament im Verfahren mehr Macht haben als die Exekutive. Der CDU-Verkehrsexperte Enak Ferlemann (Cuxhaven), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, lobte das Gesetz dennoch im Rundblick-Gespräch: „Wir verknüpfen hier Erfahrungen aus Dänemark mit deutschen Planverfahren. Das ist zukunftsweisend.“ Weitere Gesetze zur Planungsbeschleunigung seien unbedingt notwendig. Die SPD-Verkehrsexpertin im Bundestag, Kirsten Lühmann (Celle), sieht in der Reform einen ersten Schritt zur Planungsbeschleunigung: „Perspektivisch müssen wir die frühzeitige Bürgerbeteiligung weiter fördern und besser strukturieren, um mehr Akzeptanz zu erreichen“, sagte sie dem Rundblick.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #021.