Dirk Adomat, Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont, hat in einer spannenden Kreistagssitzung einen hauchdünnen Erfolg davon getragen. Gegen die Stichwahl zum Landrat, die am 5. April während des Höhepunktes der Corona-Krise stattfand, hatten zwei Bürger Einspruch eingelegt. Sie argumentierten, dass eine Zwangs-Briefwahl – um die es sich dabei wegen der Infektionsschutzvorgaben des Kreises handelte – gegen demokratische Grundprinzipien verstoße. Eine Mehrheit im Kreistag beschloss gestern Nachmittag, die Einsprüche seien zulässig und auch begründet, aber bei der entscheidenden Frage, ob der Vorwurf der Rechtsverstöße berechtigt sei, gab es ein Patt – damit war der Antrag abgelehnt. Die Wahrscheinlichkeit, dass wenigstens einer der beiden Beschwerdeführer nun vor das Verwaltungsgericht zieht, ist groß. Adomat sagte dem Politikjournal Rundblick, in der Abwägung der Rechtsgüter sei die Verpflichtung zur Briefwahl der richtige Weg gewesen. „In Frankreich zum Beispiel sind Menschen, die zu Beginn der Corona-Krise als Wahlhelfer gearbeitet haben, nach ihrer Infektion erkrankt und gestorben.“Dieser Artikel erschien in Ausgabe #172.