Breite Mehrheit im Landtag will ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Online-Medien
Eine breite Mehrheit im Landtag hat an den Bundestag appelliert, die Vorschriften für den Mehrwertsteuersatz von Medien zu verändern. Bisher gilt die Regel, dass beim Kauf einer gedruckten Zeitung eine ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent anfällt, beim Kauf der elektronischen Ausgabe dieser Zeitung (also des E-Papers) aber 19 Prozent. Auch Online-Medien, die keine gedruckte, sondern nur eine elektronische Fassung verkaufen, müssen bisher 19 Prozent abführen. Ein Antrag von SPD und CDU sieht nun vor, dieses zu ändern. „Medien sollten unter den ermäßigten Steuersatz fallen, da der Erwerb von umfassenden Informationen begünstigt werden sollte“, sagte der CDU-Abgeordnete Karl-Ludwig von Danwitz bei der ersten Debatte über diesen Vorstoß gestern im Plenum. „Es wird Zeit, dass das Steuerrecht mit der Digitalisierung Schritt hält“, meinte Alexander Saipa (SPD). Schon in den vergangenen Jahren waren ähnliche Forderungen laut geworden, die Umsetzung scheiterte aber am Fehlen einer entsprechenden Ermächtigung durch die EU. Diese liegt nun seit November vergangenen Jahres vor und betrifft Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und solche Medien, die ausschließlich elektronisch verbreitet werden. „Es ist schon merkwürdig, dass jetzt die Große Koalition in Hannover aktiv werden muss, damit die Große Koalition in Berlin das entsprechend umsetzt“, sagte Marco Genthe (FDP). Die Forderung an sich sei aber richtig, man könne darüber hinaus die Unwuchten im Mehrwertsteuerrecht endlich bereinigen. „Jetzt wird es Zeit, dass die Große Koalition in Berlin endlich handelt“, betonte Christian Meyer (Grüne). Während Saipa die Hoffnung äußerte, dass die Verlage die Leser an den Einsparungen deutlich sichtbar beteiligen, erwartet der AfD-Abgeordnete Peer Lilienthal genau das nicht. Die Konsumenten würden davon nicht profitieren, sagte er voraus. Der AfD-Politiker hält auf Bundesebene eine gründliche Überprüfung der Ausnahmeregeln für den 19-prozentigen Mehrwertsteuersatz für angemessen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #060.