25. Nov. 2019
Finanzen

Braunschweigs eigene Sparkasse ist weiterhin nicht in Sicht – aber Regeln werden vorbereitet

Nun sieht es derzeit zwar nicht danach aus, dass im Zuge der Nord/LB-Sanierung die „Braunschweigische Landessparkasse“ (BLSK) aus der Landesbank ausgegliedert und verselbständigt wird. Dieser Schritt läge nur dann nah, wenn die EU-Kommission bei ihrer noch andauernden Beihilfe-Prüfung kurz vor Schluss eine drastische Verkleinerung der Nord/LB verlangen sollte. Die Anzeichen in diese Richtung verstärken sich allerdings nicht. So dürfte die BLSK – wie bisher – eine relativ eigenständige Einheit innerhalb der Nord/LB bleiben. Allerdings werden in den Gesetzentwürfen, die jetzt im niedersächsischen Landtag beraten und im Dezember beschlossen werden sollen, umfangreiche Vorkehrungen für eine „Kommunalisierung“ der BLSK getroffen. Das heißt: Die Politik will sich die Option weiter offen halten und für den Fall der Fälle gerüstet sein. Die Debatte über die BLSK hat eine sehr lange Vorgeschichte. Schon in der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde im Braunschweiger Land ein herzogliches Leihhaus gegründet, 100 Jahre später entwickelte sich hier eine Sparkasse. Als 1919 die Braunschweigische Staatsbank gegründet wurde, war in diese das „Hauptsparamt“ bereits integriert. Das Modell der „Anstalt in der Anstalt“, das für die Sparkasse nach der Reform 2007 festgelegt wurde, hat also schon historische Vorläufer in der Weimarer Republik. Auch damals war die Sparkassenfunktion nicht den Kommunen im Braunschweiger Land zugeordnet, sondern der Staatsbank. Als die Staatsbank dann 1970 mit hannoverschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten fusionierte, ging auch die Sparkassenfunktion im alten Braunschweiger Land auf die Nord/LB über – und es gab in den achtziger und neunziger Jahren Zeiten, in denen das Signum „Nord/LB“ das Sparkassen-S ersetzte. Erst die Verselbstständigung der BLSK innerhalb der Landesbank 2007 änderte das wieder. Mehrere Kommunal- und Landespolitiker im Braunschweiger Raum witterten in den vergangenen Monaten die Chance, im Zuge der Nord/LB-Reform die BLSK ganz aus der Landesbank zu lösen und den Kommunen zu übertragen. Das gilt zumindest für die Kommunen, in denen die BLSK die prägende Sparkasse ist – also die eher armen Kreise Holzminden und Helmstedt, die relativ wohlhabende Stadt Braunschweig, die problembehaftete Stadt Salzgitter und der finanziell gut aufgestellte Kreis Wolfenbüttel. In angrenzenden Kreisen Peine, Northeim, Goslar, Göttingen und in der Stadt Wolfsburg sind nur Teile bei der BLSK, diese Kommunen kommen nicht in Betracht. Diskutiert wurde in den zurückliegenden Monaten, ob die fünf Kommunen einen Großteil der nötigen etwa 400 Millionen Euro aufbringen können, die zum Herauslösen der BLSK aus der Nord/LB noch fehlen. Ein anderer Teil hätte vom Land Niedersachsen, vom Sparkassenverband Niedersachsen oder vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband kommen müssen – doch eine Verständigung auf ein nötiges Modell scheiterte zuletzt im Frühjahr. Es lag schlicht am fehlenden Geld, alle Beteiligten waren, so heißt es, mit der Kommunalisierung der BLSK an sich durchaus einverstanden. Der Entwurf des neuen Nord/LB-Staatsvertrages sieht nun vor, dass die BLSK entweder auf kommunale Träger oder auch „öffentlich-rechtliche Träger“ übertragen werden kann – also notfalls auch auf den Sparkassenverband oder einen Zweckverband. Die Landessparkasse könnte auch zunächst innerhalb der Nord/LB stärker verselbständigt werden und eine eigene Banklizenz bekommen – allerdings vorübergehend weiter unter dem Dach der Nord/LB bleiben. Damit werden die Möglichkeiten, an der BLSK etwas zu modifizieren, gegenüber dem alten Nord/LB-Staatsvertrag von 2007 noch wesentlich erweitert.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #209.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter