„Body Cams“ können bestellt werden, Datenschutzbeauftragte ist entsetzt
Ab dem kommenden Montag können die Polizeidirektionen die „Body Cam“ bestellen – und das, obwohl die Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel nach wie vor erhebliche Bedenken gegen diese mobilen Kameras für Polizisten hat. Das Land hat nach Angaben des Innenministeriums im Landtags-Innenausschuss einen Vertrag mit dem Unternehmen ZepCam geschlossen und insgesamt 1000 der Mini-Körperkameras für die niedersächsische Polizei geordert. 500 „Body Cams“ soll die Polizei in den kommenden fünf Jahren kaufen, 500 weitere stehen zur Verfügung, wenn ein Mehrbedarf besteht. Das erläuterte Gerd Lewin, Leiter des Referats Einsatz und Verkehr im Landespolizeipräsidium. Bei den Kameras werden die Tonaufnahme- und die sogenannte „Prerecording“-Funktion deaktiviert sein, denn ihr Einsatz ist auch aus Sicht des Innenministeriums nicht vom derzeit gültigen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) gedeckt. Erst mit dem neuen Polizeigesetz sollen alle Funktionen der „Body Cam“ auf rechtlich sicherem Boden stehen.
Allerdings interpretiert das Ministerium den Paragrafen 32, Absatz 4 des gültigen SOG dahingehend, dass stumme Bewegtbildaufnahmen schon jetzt zulässig sind. Die Landesdatenschutzbeauftragte sieht das anders und kritisiert, dass die „Body Cams“ schon vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Nutzung freigegeben werden. „Es ist sehr bedauerlich, dass diese Maßnahme noch vor Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes getroffen wird. Denn darin wäre zumindest eine – wenn auch noch ergänzungsbedürftige – Rechtsgrundlage für den Einsatz von Bodycams enthalten“, sagt Barbara Thiel auf eine Anfrage des Politikjournals Rundblick. Jetzt allerdings sei der Einsatz der „Body Cams“ aus ihrer Sicht rechtswidrig, denn selbst die Aufnahme von Bildern ohne Ton sei nach ihrer Interpretation nicht vom gültigen Gesetz gedeckt.
Die ersten 500 Body Cams kosten 200.000 Euro
Momentan werden die aufgezeichneten Bilder auf einen Computer in der Einsatzstelle übertragen, der weder mit dem Internet noch mit dem Behördennetzwerk verbunden ist. „Allerdings ist das Ziel, dass das System ,Body Cam‘ zukünftig auch in unser Verwaltungssystem ,PolizeiClient‘ integriert wird“, sagt Lewin. Die Polizei lässt derzeit ihre IT gegen ein moderneres System tauschen, das künftig von IT.Niedersachsen gewartet und gesichert werden soll. Sind die Bilder von der „Body Cam“ auf den Computer übertragen, werden sie automatisch aus dem Kameraspeicher gelöscht. Auch vom Computer verschwinden die Videoaufnahmen nach 24 Stunden, sofern sie nicht ein Polizist und ein Vorgesetzter angeschaut und für relevant markiert haben. „Dann muss im Vorgangsbearbeitungssystem aber auch ein Vorgang angelegt werden, dem die Bilder zuzuordnen sind“, sagt Lewin.
Innenminister Boris Pistorius hatte die Anschaffung der „Body Cams“ im November 2017 angekündigt, nachdem ein Pilotprojekt mit etwa 20 Kameras aus seiner Sicht erfolgreich verlaufen war. Vor allem bei der Eigensicherung der Beamten habe sich das Gerät bewährt. Künftig soll jedes Zwei-Personen-Team auf Streife eine „Body Cam“ haben. Der Träger der Kamera muss dann ein gut sichtbares Schild mit der Aufschrift „Videoaufzeichnung“ an seiner Dienstjacke tragen.
Zu Beginn des Pilotprojekts hatten die Träger der „Body Cam“ noch hellgelbe Westen an. „Damit waren sie zwar gut sichtbar, aber die Weste erwies sich im Nachhinein als unpraktisch, weil die Beamten nicht mehr an die Einsatzmittel in ihren Jackentaschen herankamen“, sagt Lewin. Rund 200.000 Euro wird die Anschaffung der 500 „Body Cams“ kosten, pro Stück verlangt das Unternehmen 380 Euro. Die Summen müssen die Polizeidirektionen aus ihrem eigenen Budget zahlen, das Land stellt dafür kein Geld zur Verfügung. „Das war auch von Anfang an so mit den Behörden abgesprochen und die meisten haben aus diesem Grund schon Geld zurückgelegt“, sagt Lewin.