4. Nov. 2015 · 
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Blutproben: Niewisch-Lennartz stellt Richtervorbehalt zur Disposition

(rb) Hannover. Einen neuen Vorstoß in der jahrelangen Debatte um die Abschaffung des verfassungsrechtlich gebotenen Richtervorbehalts bei der Blutentnahme von alkoholisierten Autofahrern hat jetzt Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz unternommen. Die gelernte Richterin und bekennende Verfechterin des Richtervorbehalts hat dieses Instrument im Fall der Blutproben in einem HAZ-Interview als überflüssig und verzichtbar bezeichnet. Ein Richter, der in der Regel des Nachts gefordert sei, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der mit der Blutprobe verbundene Eingriff in die körperliche Unversehrtheit angemessen sei oder nicht, könne dies in der Praxis eigentlich gar nicht. Er habe weder Zeit noch Veranlassung, gründlich zu prüfen. Damit würden Kräfte am falschen Ort gebunden, meinte sie. Bei ihrem Kabinettskollegen Innenminister Boris Pistorius und vor allem bei der Polizei läuft Niewisch-Lennartz damit offene Türen ein. Gerade die Polizisten hätten häufig große Mühe, nachts überhaupt einen Richter zu finden, der die Zustimmung zur Blutentnahme gibt, beklagt die Gewerkschaft der Polizei und deren Landesvorsitzender Dietmar Schilff schon seit Jahren. Die Lösung könnte die Anerkennung von Atemalkoholtestgeräten als rechtssicheres Instrument sein. Das Land unterstützt bereits ein bundesweites Forschungsprojekt, das darauf abzielt, Atemalkoholanalysen wie Blutproben bei Strafverfahren einsetzen zu können.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #203.
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