Darum geht es: Im Herbst vergangenen Jahres wurden die Vorschriften für Bürgerentscheide in der Kommunalverfassung reformiert. Hat sich das bewährt? Ein Kommentar von Klaus Wallbaum.
Leider kennt die Debatte über die Frage, ob es mehr direkte Demokratie in Deutschland geben soll, immer nur eine Richtung – Hürden sollen für solche Plebiszite sollen möglichst gesenkt, Voraussetzungen erleichtert und Mitbestimmungsmöglichkeiten erweitert werden. Immer wieder wird eine merkwürdige, antiquiert wirkende Konfrontation aufgebaut: auf der einen Seite die gewählten Repräsentanten in den Volksvertretungen, die angeblich in Ritualen erstarrt seien, auf der anderen der frische, sich angeblich spontan äußernde Wille der Bürger, der von vornherein als positiv und erstrebenswert angesehen wird. Dies führt dann dazu, dass die Befürworter sich auf ein „Mehr“ an direkter Demokratie konzentrieren, weil dies auch ein „Weniger“ an Macht für die von ihnen distanziert betrachteten Volksvertreter bedeutet. Damit endet die Phantasie in dieser Frage dann oft schon. Das spürte man auch, als der Landtag im vergangenen Herbst mit rot-grüner Mehrheit die Kommunalverfassung geändert und die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide noch einmal gesenkt hat. Dass einige bisher im Gesetz vorhandenen Einschränkungen gefallen sind, wurde als großer Erfolg gefeiert. An die Folgen dachte niemand.
Die Opposition im Landtag trug damals ihre Einwände nicht überaus leidenschaftlich vor. Wie sollte sie auch? Wer in Deutschland etwas gegen direkte Demokratie sagt, hat schon verloren. Mit dem klassischen Rechts-Links-Schema hat das auch nicht mehr viel zu tun, seit auch die Rechtspopulisten von der AfD in den Ruf nach Plebisziten einstimmen. Dabei wäre es im vergangenen Herbst im niedersächsischen Landtag – wie überhaupt generell in solchen Diskussionen - unbedingt nötig gewesen, sich neben der Absenkung der Hürden auch mit der Frage des „Wie“ bei der direkten Demokratie zu beschäftigen. Der Zuwachs an Bürgerrechten ist doch nur die eine Seite. Auf der anderen wird die Frage aufgeworfen, wie denn ein Missbrauch von Volksabstimmungen möglichst verhindert oder unwahrscheinlich gemacht werden kann. Was passiert, wenn man diese zweite Seite ausblendet, haben wir vor wenigen Wochen in Ostfriesland erlebt: Die Kritiker einer sachlich notwendigen, in den Kommunalparlamenten seit vielen Jahren ausdiskutierten Klinikfusion mobilisierten irrationale Ängste vor dem Verlust der Heimat und erreichten einen Sieg über die Vernunft.
Es wäre nötig, sich mit den Ursachen dieser Entscheidung näher zu beschäftigen. Der Emder Oberbürgermeister Bernd Bornemann hat das auch empfohlen. Doch die Landespolitik scheint sich bisher nicht dafür zu interessieren. Der Triumph der dumpfen Stimmungen über das sachlich Gebotene war nicht vorher absehbar, zumal die Resultate durchaus knapp ausfielen. Es gab aber einen Grundfehler: Die Politik hat darauf verzichtet, über Rahmensetzungen die Bedingungen eines Bürgerentscheids so zu steuern, dass eine möglichst sachliche Debattenkultur entsteht. Bis zur Reform der Kommunalverfassung im Herbst hatte man versucht, dies über die Verpflichtung zu einem Kostendeckungsvorschlag zu regeln. Wer ein Bürgerbegehren anschiebt, das Mehrkosten bewirkt, muss im Gegenzug einen Sparvorschlag präsentieren. Da der Verzicht auf die Klinikfusion in Ostfriesland bedeutet, dass teure und ineffizient arbeitende Krankenhäuser weiter bestehen, entstehen tatsächlich Mehrkosten. Doch seit Rot-Grün im Landtag diese Pflicht zum Kostendeckungsvorschlag vergangenen Herbst gekippt hat, wurde ein Bürgerbegehren in Ostfriesland zu dieser Frage plötzlich zulässig – und am Ende auch erfolgreich.
Was hätte man tun sollen? Es war fahrlässig, den Gegnern der Klinikfusion die Freiheit zu geben, die Fragestellung für das Plebiszit selbst zu formulieren. Es war ein Fehler, die öffentliche Debatte über das Thema nicht durch strenge Regeln und Vorgaben zu gestalten, sondern allein auf das freie Spiel der Bürgerinitiativen zu vertrauen. Kurz und gut: Wer dem Volk die Entscheidung in schwierigen Fragen überlässt, ist in der verdammten Pflicht, alles für die sachbezogene und gründliche inhaltliche Diskussion über ein komplexes Thema zu tun. Die Innenpolitiker im Landtag hatten das unterlassen – und sich so mitverantwortlich für ein schlechtes Ergebnis gemacht. Sie sollten nachsitzen und das im vergangenen Herbst reformierte Gesetz noch einmal gründlich überarbeiten. Wir haben mehr Sorgfalt bei der Formulierung von Rechtsvorschriften verdient.
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #127.