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Wie die LAGSV mitteilt, legen die Befragten großen Wert auf eine weiterhin enge Anbindung zum Arbeitgeber – etwa dadurch, dass Präsenzzeiten vorgegeben werden, an denen alle Beschäftigten sich in der Behörde treffen. Auch flexible und zeitlich nicht gedeckelte Arbeitsmodelle fänden zunehmend Anklang, heißt es. Während der Pandemie hatten mehr als die Hälfte der Schwerbehinderten in den obersten niedersächsischen Landesbehörden, teilweise auch erstmalig, Erfahrungen im Home-Office gesammelt. „Wir benötigen für alle Teile der Landesverwaltung zeitnah einen einheitlichen Rechtsrahmen im Form der noch in der interministeriellen Abstimmung befindlichen Tarifvereinbarung nach Paragraph 81 des Personalvertretungsgesetzes zur Tele- und mobilen Arbeit“, erklärte der LAGSV-Vorsitzende Björn Meißner. Diese böte erstmals die Chance, verbindliche Rechtsgrundlagen für alle Landesbediensteten zu schaffen. Ohne einheitliche Standards werde es aus Sicht der Schwerbehindertenvertretungen weiter einen Flickenteppich an unterschiedlichen und oft miteinander nicht kompatiblen Regelwerken geben. Auch blieben bisher Teile der Beschäftigten von der Teilhabe an mobiler Arbeit ausgeschlossen. In der Umfrage gaben rund 52 Prozent der betroffenen Mitarbeiter in den obersten Landesbehörden an, bereits vor der Pandemie Erfahrungen mit der mobilen oder der Telearbeit gemacht zu haben. In den nachgeordneten Landesbehörden hingegen gilt das nur für 32 Prozent der Schwerbehinderten. Bei der Beschaffung von behindertengerechter und barrierefreier Hard- und Software sowie von Büroausstattung ist aus Sicht der LAGSV künftig stets zu prüfen, ob aus vorhandenen Fördertöpfen für Integration erforderliche Anschaffungen ermöglicht werden können. Die Umfrage legt nach Auffassung der Landesarbeitsgemeinschaft nahe, dass dieses bisher so gut wie gar nicht genutzt worden ist. Es sei aus Sicht der Schwerbehinderten jedoch nicht akzeptabel, wenn der Wunsch nach einer solchen Förderung ohne Prüfung abgelehnt wird. 14 Prozent der Befragten hatten angegeben, dass sie eine solche Erfahrung einer Ablehnung von Förderanträgen gemacht hätten. Angegeben worden sei, dass für die entsprechenden Wünsche keine eigenen Haushaltsmittel der Dienststelle zur Verfügung gestanden hätten. Nun meint die Landesarbeitsgemeinschaft, das in eigenen Fällen offenbar zuvor nicht gut genug recherchiert worden sei.
Zudem besteht aus Sicht der LAGSV großer Bedarf an einer konzertierten und verstärkten Information der Landesregierung an die Behördenleitungen. Allen Beschäftigten und Vorgesetzten müsse bekannt sein, wie sich die Formen der digitalen Arbeit unterscheiden. Es müsse deutlicher werden, welche Chancen und Risiken damit verbunden sind. In der Umfrage sei deutlich geworden, dass hier oft noch Unwissenheit vorherrsche. Der LAGSV-Vorsitzende Meißner hat die Erkenntnisse der Umfrage dem Innenministerium übermittelt. Mobile Arbeit und Telearbeit böten seiner Meinung nach Alternativen zu einem vorzeitigen Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Erwerbsleben – oder dazu, dass Mitarbeiter meinen, ihre Arbeitsweise reduzieren zu müssen.

