Behrens will an Quarantänepflicht bis Monatsende weiter festhalten
Die zunächst angepeilte, dann in der vergangenen Woche vom Bundesgesundheitsminister abrupt gestoppte Änderung der Vorschriften für die Corona-Quarantäne bleibt vorerst Zukunftsmusik. Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) betonte am gestrigen Dienstag, dass Niedersachsen seine „Absonderungsverordnung“ verlängert. Diese sieht vor, dass jedermann, der einen positiven PCR-Test zu einer Corona-Infektion hat, für zunächst zehn Tage in Quarantäne gehen muss. Diese Selbst-Isolation wird streng gehandhabt und sieht zwar nach sieben Tagen die Chance vor, sich erneut testen zu lassen. Ist der Test dann negativ, ist man „freigetestet“ und kann sich wieder unter Leute begeben. Behrens erklärte, dass gegenwärtig noch auf Bundesebene geprüft werde, ob die Chance für eine Freitestung schon nach fünf Tagen möglich sein soll oder weiterhin erst frühestens ab sieben Tagen. Das hätten die Gesundheitsminister der Länder gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach besprochen.
Vergangene Woche hatte es Verwirrung gegeben, weil Lauterbach und die Landesminister sich zunächst für den Weg der „Selbstisolation“ ausgesprochen hatten – also eine Variante, die weitgehend auf die Selbstorganisation und Freiwilligkeit der Betroffenen setzte und die Gesundheitsämter entlasten sollte. Wie Behrens jetzt sagte, hätte dieser Weg in Niedersachsen keine große Änderung bewirkt – denn hierzulande gebe es ja schon die „Absonderungsverordnung“, die jetzt noch einmal verlängert wurde und die die Betroffenen zu verpflichtenden Schritten zwinge.
Kritik an Karl Lauterbach wegen Schlingerkurs
Lauterbach geriet vergangene Woche allerdings über dieses Thema ins Trudeln, weil er nach der Ankündigung der „Selbstisolation“ Widerspruch erfuhr und daraufhin kurzfristig seinen Kurs änderte – nämlich wieder in Richtung einer Verschärfung, also einer behördlich angeordneten Quarantäne. Die Position der niedersächsischen Landesregierung gegenüber dem abrupten Kurswechsel von Lauterbach hatte ebenfalls Kritik erfahren. Die erste Linie des Bundesministeriums wurde begrüßt, nach dessen Rücknahme wurde dann erklärt, man habe diese Linie kritisch gesehen und befürworte daher die Änderung. Daraufhin war dann aus dem Sozialministerium eine kritische Einschätzung transportiert worden. Wie Behrens gestern erklärte, hätten die Länder mit dem Bundesminister am Montag ausgiebig diskutiert. Zu einer kritischen Haltung oder Distanzierung der Länder von Lauterbach sagte sie allerdings nichts.
Laut Behrens gehen die Zahlen der Neuinfektionen zurück, die Zustände auf den Intensivstationen der Kliniken seien nicht so besorgniserregend, dass der Landtag in Niedersachsen einen „Hotspot“ festlegen müsste. Auch die beiden anderen Bedingungen für den „Hotspot“, nämlich eine neu auftretende Virus-Variante oder eine steil ansteigende Zahl der Infektionen, seien nicht festzustellen. Die Ministerin bedauerte, dass in Niedersachsen immer noch 800.000 Menschen nicht gegen Corona geimpft seien, davon 200.000 Menschen in der kritischen Altersgruppe über 60. Man halte an den Impfangeboten fest.
Zahl der wöchentlichen Tests um 500.000 gesunken
Was die Impfpflicht in Arztpraxen, Kliniken, Heimen und Gesundheitseinrichtungen angehe, seien 13.000 dort Beschäftigte gemeldet worden, die nicht geimpft sind oder deren Impfstatus unklar ist. Die jeweiligen Gesundheitsämter müssen diese Personen jetzt anhören – und später dann möglicherweise ein Bußgeld oder gar ein Beschäftigungsverbot aussprechen, jeweils nach einer Einzelfallprüfung. Behrens betonte, dass die kostenlosen Bürgertests weiter angeboten werden, es gebe landesweit auch immer noch 4400 Testzentren. Wenn man zu Ostern ältere Menschen besuchen wolle, solle man sich vorher testen und damit auf Nummer sicher gehen. Vergangene Woche habe es 1,1 Millionen Tests gegeben – 500.000 weniger als in der Woche zuvor.
Änderung der Lohnfortzahlung: Die jetzt verlängerte Absonderungsverordnung sieht vor, dass vom 25. April an die Kontaktpersonen, die in Quarantäne gehen, vom Land den Verdienstausfall nicht mehr erstattet bekommen – sofern sie keinen vollständigen Impfschutz haben. Ausnahmen gebe es nur für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden konnten. Die Allgemeinheit solle nicht mehr die Kosten tragen für jene Personen, die sich hätten impfen lassen können und dies versäumt oder bewusst abgelehnt haben. Für jede infizierte Person allerdings gelte, dass der Verdienstausfall bei der Quarantäne erstattet werde – und zwar unabhängig davon, ob derjenige geimpft ist oder nicht.
Dieser Artikel erschien am 13.04.2022 in der Ausgabe #070.
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