9. Jan. 2012 · 
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Behindertenquote in der Landesverwaltung knapp eingehalten

(rb) Hannover. Die gesetzliche Vorgabe, nach der schwerbehinderte Menschen unter den Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine Mindestquote von fünf Prozent erreichen müssen, wird in der niedersächsischen Landesverwaltung nur knapp erreicht (4,78 Prozent). In den Kommunen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen wird sie dagegen mit 6,31 Prozent deutlich übertroffen. Allerdings sind die Quoten in den [...]

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Dieser Artikel erschien in Ausgabe #5.

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