Das Ideal wird ständig beschrieben, gepriesen wird überall die „bäuerliche Landwirtschaft“. Dörfer sollen geprägt bleiben von Bauern, die ihre Felder besitzen und bewirtschaften, ohne zu viel Eigentum anzuhäufen und damit dominant in einer Region zu werden. Doch die Wirklichkeit sieht inzwischen anders aus, der Druck auf Agrarflächen wächst, es treten oft verdeckt oder offen private Investoren auf, die häufig gar nicht selbst Landwirte sind und nur mit Grund und Boden spekulieren wollen. Damit dem Einhalt geboten wird, hat die Landesregierung sich jetzt auf schärfere Auflagen verständigt und einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Sofern Grundstücke die Mindestgröße von 0,5 Hektar überschreiten, soll der Verkauf künftig genehmigt werden müssen – die Gemeinde soll dann auch ein Vorkaufsrecht nutzen können. Die Anzeigepflicht für die Verpachtung soll ebenfalls 0,5 Hektar betragen. Bisher liegen die Grenzen bei einem Hektar für den Verkauf und zwei Hektar für die Verpachtung. Bei den Verkäufen soll in Zukunft noch berücksichtigt werden, ob der Kaufwillige in den vergangenen drei Jahren bereits in dem Gebiet andere Flächen erworben hat. Mit diesem Passus soll verhindert werden, dass jemand Stück für Stück sein Eigentum gezielt vergrößert und dabei in jedem Einzelfall unterhalb der Genehmigungsgrenze bleibt.
Ob dieser Gesetzentwurf, der jetzt an den Landtag gegangen ist, noch bis zum Ende der Wahlperiode beschlossen wird, ist keineswegs sicher – immerhin sind Grundrechtseingriffe damit verknüpft, eine Anhörung dürfte zwingend sein. Der Entwurf hat bereits viele Reaktionen von Fachverbänden geerntet. Als zusätzliche Neuregelung wird vorgesehen, dass Grundstücke unterhalb von einem Hektar ohne Genehmigung von der Kommune oder einem Naturschutzverband gekauft werden können. Das Landvolk zeigte sich mit dem Entwurf zufrieden, forderte aber Sanktionen für jene, die gegen die Anzeigepflicht für Pachtverträge (oberhalb von 0,5 Hektar) verstoßen. Das fehle bisher.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft regte gesetzliche Vorkehrungen gegen „Share Deals“ an, also gegen Verschiebungen in den Eigentümeranteilen von landwirtschaftlichen GmbHs, über die sich ein schleichender Eigentümerwandel vollziehen kann, ohne dass der formelle Eigentümer sich ändert. Die Landesregierung sieht das nicht als erforderlich an, weil derartige Gesellschaftsstrukturen zwar in den neuen Bundesländern anzutreffen seien, hierzulande aber kaum oder gar nicht. Der Vorschlag der „Freien Bauern“, noch Regeln vorzusehen, die vorzugsweise den Verkauf von Land an ortsansässige Bauern sichert, stößt bei der Landesregierung auf Kritik – dagegen spreche die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Mit der geplanten Neuregelung dürfte mehr Arbeit auf die Kommunen zukommen. 2019 wurden mehr als 4700 landwirtschaftliche Grundstücke in Niedersachsen verkauft, davon 2800, die größer als ein Hektar waren. Zwischen 0,5 und einem Hektar waren es 1070 Fälle. Das ist der Bereich, der künftig zusätzlich noch der Genehmigungspflicht unterliegen soll. Bei jedem der 51 Genehmigungsbehörden seien das jährlich 21 zusätzliche Fälle, errechnete die Landesregierung. Dass der Druck auf den Grundstücksmarkt zunimmt, zeigt eine andere Zahl: 13.360 Euro hat ein Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche im Jahr 2004 durchschnittlich in Niedersachsen gekostet, 2020 waren es mehr als 40.000 Euro.
In der vergangenen Wahlperiode hatte das Agrarministerium unter Leitung von Christian Meyer (Grüne) schon mal einen Vorschlag mit ähnlichem Inhalt vorgelegt, darin war aber noch eine Klausel enthalten, die sich gegen die „marktbeherrschende Stellung“ gewendet hatte. Bis zur Landtagswahl 2017 wurde das Vorhaben dann nicht mehr im Parlament beschlossen. Die Grünen hatten im vergangenen Sommer einen neuen Entwurf vorgelegt, und dieser griff die Debatte von 2017 wieder auf. Die Verpachtung oder der Verkauf an einen Bauern, der bereits ein Viertel der Agrarflächen in einer mindestens 250 Hektar großen Gemarkung besitzt, soll nach den Vorstellungen der Grünen behördlich untersagt werden können – auch an einen Bauern, dessen Betrieb bereits doppelt so groß ist wie der Landesdurchschnittswert. Auch solle die Steigerung der Pacht um mehr als 15 Prozent untersagt werden können, erklärt die Grünen-Agrarpolitikerin Miriam Staudte. Derlei Bestimmungen finden sich im Regierungsentwurf leider nicht wieder. „Die Vorschläge des Kabinetts sind deshalb völlig unzureichend“, sagte Staudte.