Bankenaufsicht will Finanzminister Hilbers „auf Zuverlässigkeit“ überprüfen
Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) muss sich einer Überprüfung durch die deutsche und die europäische Bankenaufsicht unterziehen lassen – in seiner neuen Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Nord/LB. Das hat das Finanzministerium gestern auf zwei Anfragen von Stefan Wenzel (Grüne) und Christian Grascha (FDP) mitgeteilt. Auslöser der beiden Fragen war ein Bericht des Politikjournals Rundblick, wonach bei der Auswahl des neuen Finanzministers die Frage eine Rolle spielte, dass dieser eine Bankausbildung hat und wirtschaftswissenschaftlich vorgebildet ist. Hintergrund sind die verschärften Auflagen der Bankaufsicht: Da der niedersächsische Finanzminister kraft Amtes Aufsichtsratsvorsitzender der Nord/LB ist, die Nord/LB aber seit Mai – wie alle Banken - einer strengeren Bewertung der Europäischen Zentralbank (EZB) unterliegt, muss jeder neue Aufsichtsratsvorsitzende der Nord/LB von der EZB geprüft werden. Gegenüber Wenzel und Grascha bestätigte das Finanzministerium diesen Sachverhalt gestern: Es gebe einen „Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit“ der EZB. Demnach müsse die deutsche Bankenaufsicht ein Formular mit Angaben zu Hilbers an die EU-Behörde in Frankfurt weiterleiten. Gemeinsam würden EZB und Bafin dann „eine Beurteilung durchführen“ und einen „ausführlichen Beschlussentwurf unterbreiten“. Das heißt: Die Bestätigung von Hilbers als Nord/LB-Aufsichtsratsvorsitzender durch die Bankenaufsicht ist kein Selbstläufer.
Lesen Sie auch: