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Außerdem gelten einige weitere Ausnahmen: Wenn die Menschen in grader Linie miteinander verwandt sind, aus geschäftlichen Gründen unmittelbar zusammenarbeiten müssen oder sich in Bussen oder Bahnen befinden, wenn sie auf Beerdigungen sind oder sich bei Blutspenden aufhalten, darf die Zwei-Personen-Regel überschritten werden. Davon unabhängig gilt, dass alle Menschen draußen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander halten müssen, auch vor Geschäften und in den Geschäften. In den Läden dürfen sich nur so viele Menschen aufhalten, dass auf je zehn Quadratmeter maximal ein Kunde kommt. Auch bei Wochenmärkten muss der 1,5-Meter-Abstand zwingend eingehalten werden. Baumärkte sollen weiterhin Handwerker und Gewerbetreibende bedienen, andere aber nicht. Friseure, Kosmetikstudios und Tattoo-Studios müssen schließen. Restaurants dürfen seit dem vergangenen Wochenende die Gäste nicht mehr im Haus bedienen, sie können ihre Speisen und Getränke nur noch zur Mitnahme außer Haus anbieten. Wer etwas kauft, darf es im Umkreis von 50 Meter rund um das Restaurant nicht verzehren. Verstöße gegen die neuen Auflagen sollen mit Bußgeldern bis zu 25000 Euro geahndet werden, teilt die Staatskanzlei mit.
Niedersachsen unterscheidet sich von Bayern, Saarland und Sachsen
Mit den neuen Bestimmungen verschärft Niedersachsen die bisherigen Bestimmungen. Das Land ist damit Teil einer Gruppe von Bundesländern, die sich in einem wesentlichen Punkt von drei anderen Ländern – Bayern, Saarland und Sachsen – unterscheiden. Die hierzulande geltende „Kontaktsperre“ verbietet das Verlassen des eigenen Hauses nicht, erteilt aber strenge Auflagen zum Verhalten im Freien. In Bayern, Sachsen und im Saarland gilt hingegen eine andere Vorgabe, dort dürfen die Menschen „nur aus triftigem Grund“ die eigenen vier Wände verlassen. Das heißt, dort muss es für jede angestrebte Tätigkeit eine Ausnahmegenehmigung geben. https://www.youtube.com/watch?v=LaYOaggphV4&feature=emb_title Die Bestimmungen in Bayern sind damit wesentlich strenger formuliert. Wie Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) meint, ist der Unterschied in der praktischen Wirkung allerdings recht gering. Was private Feiern angeht, beträgt die laut dem schon seit Tagen gültigen Erlass zulässige Obergrenze in Niedersachsen 50 Personen. Auf die Frage, was künftig geschehen wird, wenn jemand eine Geburtstagsparty in seinem Garten mit mehr als 50 Gästen veranstaltet, sagte der Ministerpräsident: „Dann können sie sicher sein, dass die Polizei kommt und diese Feier sehr schnell vorbei sein wird.“Weil an Landesverwaltung: "nie dagewesener Ausnahmezustand"
Unterdessen hat Weil sich in einem zweiseitigen Brief an alle Mitarbeiter der Landesverwaltung gewandt und darin von einem „nie dagewesenen Ausnahmezustand“ gesprochen. Er dankte allen Kräften, die derzeit besonders mit der Corona-Krise belastet sind: „Ich bin sehr stolz darauf, was dieser ,Apparat‘ derzeit leistet, wie viele Rädchen – trotz teils schwierigen Bedingungen – ineinandergreifen und wie es vielen von Ihnen gelingt, mit besonderen Herausforderungen flexibel und an vielen Stellen unkonventionell umzugehen“. Die Heimarbeit sei ausgeweitet worden, es gebe zusätzliche Video- und Telefonkonferenzen. Einige Bereiche funktionierten ohne die persönliche Präsenz nicht, hier müssten Abstands- und Hygieneregeln streng beachtet werden.