
Holz speichert Kohlendioxid, deshalb ist der Holzbau ein Teil der Zukunft.
Der Vorstoß von Marlow zielt auf die Feuerschutzbestimmungen in der NBauO, die sehr stark auf die verwendeten Materialien abzielen und beispielsweise in Paragraph 26 von einer „Brandschutzbekleidung“ sprechen, also die Auflage, hölzerne Stoffe mit einer nicht brennbaren Hülle zu ummanteln. Der Kammerpräsident meint, das Entscheidende sei doch die Standsicherheit – und die hänge nun mal nicht vom Baustoff ab, sei bei Holz oft sogar besser als bei anderen Materialien. Deshalb rege er an, an dieser Stelle den Sinn der überlieferten Vorschriften grundsätzlich zu prüfen. Bei alten Fachwerkhäusern, die häufig Holz als zentralen Baustoff haben, sei die Brandgefährlichkeit oft auch nicht höher als bei moderneren Bauten.
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Das entscheidende Argument aber sei die Kohlendioxidemission, die eben im Vergleich des Herstellungsprozesses mit anderen Materialien viel geringer sei. Außerdem könne man mit Holz auch höhere Gebäude errichten, da der Stoff leichter sei als Stahl oder Beton – und deshalb die Unterkonstruktion oft nicht so massiv sein müsse. Auch an dieser Stelle wünsche er sich Änderungen in der NBauO: Die Vorgabe, in den Untergeschossen aus Brandschutzgründen selbstschließende Türen einzubauen, verhindere derzeit häufig die Aufstockung von Gebäuden – die, technisch gesehen, über die Verwendung von Holz einfacher und kostengünstiger möglich wäre. In Zeiten, in denen Wohnraummangel herrscht und Häuser erhöht werden könnten, solle deshalb über die Änderung von derartigen Brandschutzvorgaben dringend nachgedacht werden, rät der Architektenkammer-Präsident.
