18. März 2025 · 
P und P

Arbeitgeber und DGB reagieren unterschiedlich auf Grundgesetz-Reform

Volker Schmidt | Foto: Tim Schaarschmidt

Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer von Niedersachsenmetall, hält nach der am 18. März im Bundestag beschlossenen Grundgesetzreform radikale Strukturveränderungen im Sozialsystem für unausweichlich. Der Bundestag hatte mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturausgaben festzulegen und die Verteidigungsausgaben weitgehend von der Schuldenbremse zu befreien. Außerdem wird den Bundesländern künftig ermöglicht, in begrenztem Rahmen regulär Kredite aufzunehmen, was ihnen bisher nicht gestattet war. Schmidt sagte: "Damit diese geradezu historischen Verschuldungsspielräume ihre Wirkung tatsächlich im Sinne einer Modernisierung unseres Standorts und der Bundeswehr entfalten können, braucht es endlich auch eine XXL-Strukturreform. Davon ist bislang kaum die Rede – Schulden dieser Dimension bergen ein hohes Risiko politischer Bequemlichkeit. Dabei sind eine Neuausrichtung etwa der Sozialpolitik, die Senkung der Arbeits- und Lohnnebenkosten, geringere Energiekosten und bürokratische Entlastungen überfällig, um den Standort Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu machen. Der dringend erforderliche Politikwechsel darf nicht im vermeintlichen Subventionssegen untergehen." Der DGB-Landesvorsitzende Mehrdad Payandeh zog andere Folgen aus der Bundestagsentscheidung. Er meinte, nun müssten im Landtag "die demokratischen Parteien der Mitte" auch die Regeln zur Schuldenbremse in der Landesverfassung zügig anpassen - also auch dort festschreiben, dass künftig neue Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des BIP erlaubt sind. SPD und Grüne befürworten diese Festlegung, die CDU-Landtagsfraktion hat sich bisher skeptisch gezeigt und erklärt, die Notwendigkeit für höhere Landes-Schulden sei von der Landesregierung nicht dargelegt worden. Falls auch der Bundesrat dem Beispiel des Bundestags folgt und das Grundgesetz ändert, wäre damit wohl nur der erste Schritt einer möglichen Verschuldungsmöglichkeit des Landes Niedersachsen getan. Damit das Land tatsächlich die neuen Kreditmöglichkeiten nutzen kann, wäre wohl die Veränderung der Landesverfassung unumgänglich. Dafür wäre aber eine Zweidrittelmehrheit im Landtag die Voraussetzung.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #053.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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