6. Okt. 2026
MeldungRecht

„Antidiskriminierungsverbände“ sollen künftig in Niedersachsen ein Klagerecht erhalten

Rot-Grün plant eine Neuerung: "Antidiskriminierungsverbände" sollen künftig das Land verklagen können, wenn sie Hinweise auf eine strukturelle Benachteiligung haben.

Die Grünen-Fraktionschefs Anne Kura und Detlef Schulz-Hendel werben für das neue "Gesetz zur Demokratieförderung". | Foto: Wallbaum

Zahlreiche Institutionen in Niedersachsen haben zum Ziel, das bürgerschaftliche Engagement und den Einsatz für die demokratische Staatsform zu fördern. Diese Ziele wollen SPD und Grüne nun auch in einem Gesetz verankern. Gleichzeitig soll ein neues Recht auf Verbandsklage eingeführt werden. „Antidiskriminierungsverbände“, so heißt es im Gesetzentwurf, sollen Klage erheben können. Das soll dann [...]

Hier weiterlesen. Mit dem passenden Rundblick-Abonnement.

Im Rundblick finden Sie Neuigkeiten, Interna und exklusive Geschichten aus der niedersächsischen Landespolitik und Wirtschaft. Testen Sie uns jetzt unverbindlich.

Sie sind bereits Abonnent?

Jetzt anmelden
LogoProbeabo
0,- €2 Wochen kostenlos testen
LogoEinzelabo
37,- €im Monat
LogoSammelabo
ab 55,- €
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #175.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum
„Antidiskriminierungsverbände“ sollen künftig in Niedersachsen ein Klagerecht erhalten | Rundblick Niedersachsen