Frei wählbare "Ortsbereiche" statt Stadtbezirke
Heiger Scholz, Staatssekretär im Sozialministerium, rechnet damit, dass das Gesetz Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann, sofern der Landtag seine Beratungen sehr eilig aufnimmt und abschließt. Nach dem Vorschlag der Regierung bekommt jede Stadt das Recht, an vier Sonntagen im Jahr in der gesamten Gemeinde ihre Geschäfte zu öffnen. Darüber hinaus können an maximal zwei weiteren Sonntagen in den „Ortsbereichen“ die Läden öffnen – für jeden einzelnen Laden jedoch gilt die Vier-Sonntage-Obergrenze. „Wir haben bewusst keinen kommunalrechtlichen Begriff wie Stadt- oder Ortsteil gewählt, denn die Ortsbereiche soll jede Gemeinde selbst bestimmen dürfen“, sagt Scholz. Ein Novum, das einen wichtigen Knackpunkt der Diskussion entschärft. Denn im bisherigen Gesetz heißt es, es solle einen zusätzlichen Öffnungstag pro Stadtbezirk geben. Da aber nur Hannover und Braunschweig Stadtbezirke haben, hatten diese Städte einen erheblichen Vorteil gegenüber anderen Städten. Jetzt kann etwa Celle bestimmen, dass sein Einkaufszentrum am Stadtrand ein Ortsbereich ist, der noch einmal gesondert öffnen darf. Will der hannoversche Stadtbezirk Linden dagegen gesondert öffnen, so muss er sich mit elf anderen Stadtbezirken auf einen Termin verständigen. „Für die Stadtbezirke gilt das gleiche wie für die gesamte Stadt: Maximal vier offene Sonntage pro Jahr“, sagt Scholz. Was die zwei zusätzlichen Ortsbereiche angeht, müssen sich alle hannoverschen Stadtteile untereinander arrangieren – denn mehr als insgesamt sechs Sonntagsöffnungen in Hannover soll es nicht geben dürfen.Lesen Sie auch: „4 plus 2“-Regelung bei Ladenöffnung soll bald das Kabinett passieren Birkner macht neuen Vorschlag zu Sonntagsöffnungen Mit Polizeigewalt gegen das Einkaufen
Ausgeschlossen sind weiterhin die gesetzlichen Feiertage. Der FDP-Politiker Jörg Bode wandte dazu ein, dass Ostersonntag und Pfingstsonntag keine gesetzlichen Feiertage seien und daher mit dem Regierungsentwurf nicht geschützt würden, hier sei Nachbesserung unvermeidlich. Laut Kabinettsvorlage soll künftig auch am 27. Dezember ein Verkauf generell untersagt werden. Der Streit um diesen Tag hatte die Debatte überhaupt angestoßen. 2015 wollte die City-Gemeinschaft in Hannover an diesem Sonntag nach Weihnachten öffnen lassen. Die Gewerkschaft Verdi zog dagegen vors Verwaltungsgericht – und bekam Recht. Denn das Gericht stellte fest, dass das bloße Konsum- und Gewinninteresse nicht als triftiger Grund ausreicht, um gegen die in der Verfassung verankerte Sonntagsruhe zu verstoßen. Mit dem neuen Gesetzentwurf würde ein solcher Anlass gegeben – beispielsweise mit der „Sichtbarkeit der Innenstadt“, auch als Zeichen gegen den wachsenden Online-Handel gedacht.