(rb) Niedersachsen ist beim Tierwohl einen weiteren Schritt vorangekommen. Insgesamt 23 Akteure aus dem Bereich der Rinderzucht, darunter Kammern, kommunale Spitzenverbände, Landvolk, Fachverbände der Agrarwirtschaft und des Tierschutzes, Schlachthöfe, Viehvermarkter sowie Tierärzte, haben eine Vereinbarung unterzeichnet, in der sie sich verpflichten, künftig auf die Schlachtung trächtiger Rinder weitgehend zu verzichten. Konkret geht es darum, dass es im letzten Drittel der gut neunmonatigen Trächtigkeit weiblicher Rinder keine Schlachtungen mehr gibt und der damit verbundene qualvolle Erstickungstod der ungeborenen Kälber beendet wird.
Generell gibt es bislang kein Verbot, tragende Rinder zu schlachten. Lediglich innerhalb der letzten zehn Prozent des Trächtigkeitsstadiums ist dies nach einer EU-Verordnung unzulässig. Durch eine weitere EU-Verordnung geregelt ist zudem der Umgang mit Föten von Säugetieren vom letzten Drittel ihrer normalen Entwicklung vor der Geburt an, soweit sie für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden; dabei handelt sich um den Tierschutz bei Versuchstieren. Landwirtschaftsminister Christian Meyer hatte das Fehlen konkreter rechtlicher Regelungen in Deutschland vor einem Jahr bei der Agrarministerkonferenz in Potsdam zum Anlass genommen für einen Appell an den Bund, hier im Sinne des Tierschutzes tätig zu werden; dem hatten sich seinerzeit zehn weitere Bundesländer angeschlossen. Ziel war es, Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt dazu zu bewegen, Gesetze wie die Tierschutz-Transportverordnung oder das Tierschutzgesetz zu verschärfen. Passiert war seither jedoch nichts.
Am Mittwoch nun konnte Meyer die unterschiedlichsten Vertreter der Branche hinter sich bringen, um auf Landesebene zu einem Verfahren zu kommen, das sowohl dem Schutz von Rindern und deren ungeborenen Kälber im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium dient, solange es keine bundesgesetzliche Neuregelung gibt, als auch als Signal an den Bund zu verstehen ist, seiner ethischen und tierschutzrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden.
Im Einzelnen wurde u.a. vereinbart, dass in Niedersachsen ein Schlachtverbot im letzten Drittel der Trächtigkeit des Muttertieres gilt. Der jeweilige Erzeugerbetrieb verpflichtet sich dazu, sich vor einem Transport in einen Schlachthof über eine mögliche fortgeschrittene Trächtigkeit der dafür ausgesuchten Tiere zu vergewissern und in einem solchen Fall die Kalbung abzuwarten. Die Vermarkter bzw. Transportunternehmen müssen sich von dem abgebenden Betrieb schriftlich bestätigen lassen, dass sich kein Rind in einem solchen Zustand in dem Transport befindet. Mit in die Informationskette gehört auch die zuständige Veterinärbehörde, die eine festgestellte fortgeschrittene Trächtigkeit dokumentiert und bei Bedarf diese Information für eine Risikoanalyse verwendet. Außerdem wurde vereinbart, dass die Unterzeichner Handlungsempfehlungen, Ausführungshinweise und Merkblätter für ihre Mitglieder erarbeiten und diese zur Einhaltung der Vereinbarung auffordern.
Meyer geht wegen der großen Zustimmung seiner Amtskolleg/innen in der Fachministerkonferenz für seine Initiative davon aus, dass diese Vereinbarung auch in anderen Ländern Schule machen und Nachahmer finden wird. Ziel bleibe es jedoch weiterhin, dem Bundesagrarminister Beine zu machen und zu entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu kommen, an deren Ende ein Verbot stehen soll, das auch durch wirksame Sanktionsmaßnahmen flankiert wird. azDieser Artikel erschien in Ausgabe #174.