19. Apr. 2016
Archiv

Am Rande: Auf der langen Bank

(rb) Ein Sondergesetz für tätliche Auseinandersetzungen zwischen Polizisten und Bürgern, wie es die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangt, ist das wirklich nötig? Reicht unser Strafgesetzbuch nicht aus, um auch Polizeibeamte zu schützen oder Rettungskräfte, die sich mittlerweile ebenfalls gegen diejenigen zur Wehr setzen müssen, denen sie eigentlich helfen wollen? Tatsächlich ist der Wunsch aus den Reihen von Polizei, Sanitätern oder auch Justizbediensteten nach einem eigenen Straftatbestand gegen Angriffe auf diesen Personenkreis durchaus nachvollziehbar, denn sie agieren ja im öffentlichen Raum nicht wie andere, die sich oft zu später Stunde und ebenso oft unter Alkohol- oder sonstigem Einfluss auf den Straßen oder in den Hausfluren herumprügeln. Wer einen Polizisten angreift, meint nicht die Person, die in der Uniform steckt, sondern er meint die Uniform. Er meint den Repräsentanten des staatlichen Gewaltmonopols, welcher Mann oder welche Frau das in dem speziellen Fall auch zufälligerweise gerade ist. Dass sich der GdP-Vorsitzende Dietmar Schilff bei jeder Gelegenheit – zuletzt bei der hohen Zustimmung seiner Gewerkschaft bei den Wahlen zum Hauptpersonalrat der Polizei – dafür stark macht, dass der rapide gewachsenen Gewalt gegen Polizeibeamte in Form eines eigenen Straftatbestandes Rechnung getragen wird, kommt nicht von ungefähr. Insbesondere völlig anlasslose Angriffe, wie ihn etwa der einer jugendlichen Islamistin auf einen Bundespolizisten in Hannover darstellt, machen den Beamten zu schaffen, denn hier greift der gesetzliche Schutz der Polizei nicht; der gilt nur für Angriffe in einer Vollstreckungssituation, nicht für unmittelbare Attacken. Den sorgenvollen Minen und Reden von Politikern bei diesem Thema folgen leider gar keine Taten. Vielmehr müssen die Polizeibeamten gleichzeitig gegen eine zunehmende Misstrauenskultur in Teilen der politischen Ebene ankämpfen, auch wenn dies immer wieder vehement bestritten wird. Dazu kommt die schlechte Bezahlung für die Sonn- und Feiertagsdienste, bei denen Niedersachsen mittlerweile die rote Laterne unter den Ländern hat. Auch das wird als mangelnde Wertschätzung interpretiert. Eine Verschärfung oder Neufassung der gesetzlichen Grundlagen für Rohheitsdelikte und Körperverletzungen gegen Polizisten oder Rettungskräfte wird von der Landesregierung ja nicht gänzlich abgelehnt. Aber die Tendenz geht schon eher in Richtung „lange Bank“. Das lässt sich auch gut an der Antwort von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz auf eine entsprechende Anfrage aus der FDP-Landtagsfraktion ablesen. Mehr als eine Prüfung dieser Frage mochte die Ministerin nicht zusagen. Sie verweist auf zwei Gesetzesinitiativen, die dem Bundesrat zu diesem Thema bereits vorgelegen haben, die aber schon vor einem Jahr „bis auf Widerruf“ vertagt worden sind. Sie hält es zudem für schwer prognostizierbar, ob durch einen neuen Straftatbestand wirklich ein besserer Schutz für den betroffenen Personenkreis zu erreichen wäre. Vielleicht würden die Straftaten dadurch tatsächlich nicht sofort vermindert. Aber deren Qualität und die besondere Situation der Einsatzkräfte könnten damit deutlicher zutage treten. az
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #75.
admin
Autoradmin