Wirtschaftsminister Bernd Althusmann erläutert die Förderprogramme. - Screenshot: NDR, MB.[/caption]
Beide Programme will das Land miteinander verzahnen. Die Antragstellung soll schnell und unkompliziert laufen, wobei das Wirtschaftsministerium hier in den vergangenen Tagen eine unangenehme Erfahrung sammeln musste: Als die Website der N-Bank mit dem Programm am Mittwochnachmittag freigeschaltet wurde, drängten 220.000 Interessierte auf die Seite und brachten diese zum Zusammenbruch. Mittlerweile bietet die N-Bank neben dem rein elektronischen Verfahren auch eine Alternative an, die über den Ausdruck eines pdf-Dokumentes verläuft, das anschließend versendet werden muss.
„Wir hatten mit 100.000 Anfragen gerechnet, gemessen an den Erfahrungen in Bayern. Dass es doppelt so viele wurden, darauf waren wir nicht eingestellt“, sagte Althusmann. Die N-Bank arbeite jetzt aber mit Hochdruck daran, die Vorgänge zu bearbeiten, täglich 1600 Anträge sollen entschieden werden. Das Gros wolle man bis Ostern bewältigen, erläuterte N-Bank-Vorstand Michael Kiesewetter.
Liquiditätsengpass muss nach dem 11. März aufgetreten sein
Der Erlass des Wirtschaftsministeriums betont, dass die Antragsteller kleine gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und Solo-Selbstständige sein sollen, die bis 49 Beschäftigte oder einen Jahresumsatz bis zehn Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme bis zehn Millionen Euro haben. Das jeweilige Unternehmen darf „vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen“ sein, der Liquiditätsengpass muss nach dem 11. März 2020 aufgetreten sein. [caption id="attachment_48858" align="alignnone" width="780"]
N-Bank-Vorstand Michael Kiesewetter sagt, das Gros der Anträge solle bis Ostern durch sein. - Screenshot: NDR, MB.[/caption]
Jeder Antragsteller muss seine „existenzbedrohliche Wirtschaftslage“ begründen – und das könne ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr sein, die behördliche Schließung der Firma wegen der Corona-Krise oder ein Mangel an genügend Bargeld. Dieser letzte Punkt, der Liquiditätsengpass, besteht, wenn der Antragsteller auch bei Entschädigung und Steuerstundung nicht mehr in der Lage ist, seine laufenden Zahlungsverpflichtungen für das Unternehmen zu leisten. Dazu muss er zunächst Eigenmittel einsetzen – und zwar ausdrücklich „verfügbares liquides Vermögen“. Das wären Mieteinnahmen, Einnahmen aus Beteiligungen oder andere laufende Einkünfte. Nicht anzurechnen wären die langfristige Altersversorgung, Immobilien, Aktien und Mittel für den Lebensunterhalt. Als Lebensunterhalt gilt ein Betrag von 1180 Euro monatlich – also der Betrag, der nicht angetastet werden darf.
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Althusmann hat für dieses Programm zunächst 100 Millionen Euro reserviert. Wenn es nicht reiche, werde man nachlegen können – aber zunächst stünden ja auch die Bundesmittel bereit. Nach Kiesewetters Worten erhält die N-Bank in der Abwicklung der Anträge Unterstützung von den Kammern, dem Wirtschaftsministerium und womöglich auch noch von externen Dienstleistern. Die Antragsteller müssten keine aufwendigen Angaben machen, vor der Bewilligung durch die N-Bank komme es dann aber schon darauf an, die Bedingungen der Förderwürdigkeit zu prüfen.


