28. Mai 2018
Finanzen

Alle Minister wollen Digitalisierung: Wird das Sondervermögen überbucht?

Welches Ressort darf im nächsten Jahr wieviel Geld für die Digitalisierung ausgeben? Hier deutet sich ein Konflikt an, denn bisher ist zwischen SPD und CDU in der Landesregierung offenbar nicht abschließend geklärt, welche Ausgaben aus dem „Sondervermögen für Digitalisierung“ bestritten werden sollen. Bisher stehen in diesem Topf 500 Millionen Euro bereit, sie speisen sich aus den Steuermehreinnahmen aus dem vergangenen Jahr. Bis 2022, so steht es im Koalitionsvertrag, soll die Summe auf insgesamt eine Milliarde Euro erhöht, also gegenüber dem Ist-Stand verdoppelt werden – vorrangig zu dem Zweck, „den flächendeckenden Ausbau mit glasfaserbasierter Breitbandinfrastruktur zu beschleunigen“. Aber ist daraus abzuleiten, dass dieses Geld nun fast vollständig in den Netzausbau gesteckt werden soll? Diese Vermutung kann man bekommen, wenn man die Darstellung des Wirtschaftsministeriums hört. Nun prescht aber das Innenministerium mit Vorstellungen zur Einführung der elektronischen Akte („E-Akte“) vor, die bis Januar 2026 spätestens verbindlich in der Landesverwaltung eingeführt sein soll. https://soundcloud.com/user-385595761/digitale-verwaltung-soll-2026-starten Im neuen Vorschlag von Innenminister Boris Pistorius, der offenbar von den anderen Ministerien noch nicht mitgezeichnet wurde, werden zwei Positionen erwähnt: Bis 2022 seien 69 zusätzliche Stellen in der Landesverwaltung nötig, damit die elektronische Verwaltung in die Bürokratie Einzug halten kann. Außerdem seien Investitionen von 120 Millionen Euro erforderlich – davon allein 80 Millionen Euro für die „E-Akte“. In einem etwas älteren Konzept, ebenfalls aus dem Innenministerium, wird dieser Bedarf noch mit 70 Millionen Euro und ebenfalls 69 Stellen angegeben, der Rundblick berichtete vor zwölf Tagen darüber. Zwei spannende Fragen schließen sich daran nun an: Erstens bleibt offen, in welchen Schritten das Geld für die Digitalisierung der Landesverwaltung eingeplant werden soll und ob schon 2019 ein größerer Betrag fällig wird. Zweitens muss geklärt werden, ob das Innenministerium für sein Vorhaben auch das „Sondervermögen“ anzapfen darf. Manches deutet nun darauf hin, dass Pistorius mit seinem Konzept den vorgegebenen Rahmen sprengt. Das gilt umso mehr, als die Zahlen gegenüber einer früheren Vorlage aus dem Ministerium angehoben wurden. Hieß es noch vor ein paar Wochen, die Digitalisierung der Landesverwaltung koste das Land 101 Millionen Euro, so ist jetzt von 120 Millionen Euro die Rede. Der Stellenbedarf wurde seinerzeit aufwachsend mit 31 im nächsten und dann 69 im Jahr 2020 beziffert.
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In Regierungskreisen heißt es, die Koalitionspartner hätten sich grob verabredet über die Aufteilung des Sondervermögens – drei Viertel der Summe, also zunächst 375 Millionen Euro, sollten reserviert werden für den Breitbandausbau. Der Rest, 125 Millionen Euro, müsse für verschiedene andere Projekte fließen – die Ministerien seien gebeten worden, dafür eine Prioritätenliste einzureichen. Wenn die 120 Millionen Euro, die das Innenministerium als Basiswert für die Einführung der „E-Akte“ in die Vorlage geschrieben hat, nun über das Sondervermögen für Digitalisierung abrechnen möchte, würde quasi der gesamte für Zusatzprojekte der Ressorts anvisierte Teil dafür aufgezehrt. Mögliche andere Projekte wie erste Schritte zur Einführung der Tele-Medizin oder die bessere W-Lan-Ausstattung aller Verwaltungsgebäude und beispielsweise Hochschulen, würden dann hinten runterfallen. Zu lösen wäre der Konflikt nur, wenn das Innenministerium einen Teil seiner Investitionen nicht aus dem Sondervermögen finanziert, sondern aus dem eigenen Etat. Hier hatte jedoch Finanzminister Reinhold Hilbers vor zwei Monaten Skepsis durchblicken lassen – und viele Wünsche aus den Ministerien nach Zusatzausgaben zurückgewiesen. Die Entscheidung fällt nun in der Kabinettsklausur zum Landeshaushalt im Juni. Pistorius‘ Chancen, sich weitgehend durchzusetzen, sind nicht schlecht. Das Online-Zugangsgesetz des Bundes verpflichtet nämlich die Länder, bis Ende 2022 umfassende elektronische Verwaltungsakte zu ermöglichen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #99.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum