2. März 2023 · Landwirtschaft

Agrarministerium will Plan zum Teilausstieg für Schweinehalter stufenweise umsetzen

Das sogenannte „Zukunftsprogramm Diversifizierung“, mit dem die rot-grüne Landesregierung Schweinehaltern den Teilausstieg aus ihrem darbenden Wirtschaftszweig erleichtern möchte, könnte schon in Kürze umgesetzt werden. Zumindest einen ersten Teilschritt könne man bereits in diesem Jahr gehen, ohne dass zuvor Geld im Landeshaushalt dafür bereitgestellt werden müsste. Das erläuterte Cord Stoyke, Leiter der Abteilung 1 im Landesagrarministerium, am Mittwoch in der jüngsten Sitzung des Agrarausschusses des Landtags.

Foto: Lilifox
Foto: Lilifox

Stoyke erklärte zunächst, dass ganz zu Beginn der Legislaturperiode die Vorstellung vorgeherrscht hätte, man müsse ein völlig neues Förderinstrument schaffen, um dem politischen Willen der Regierungskoalition Rechnung zu tragen. Dies hätte aber gute Elemente der bisherigen Instrumente in Frage gestellt und zudem in der Umsetzung viel Zeit in Anspruch genommen. Stattdessen schlägt die Verwaltung nun vor, das Teilausstiegs-Programm auf drei Säulen zu stellen.

Die ersten beiden Säulen bestünden demnach aus zwei bereits bestehenden Förderprogrammen, deren Richtlinien entsprechend neujustiert werden müssten. Das könnte das Agrarministerium eigenständig entscheiden und bereits in diesem Jahr umsetzen. Die dritte Säule würde dann ein ganz neues Förderinstrument bilden, das erst noch mit dem neuen Haushaltsplan ab 2024 entsprechend mit Ausgabetitel hinterlegt werden müsste.

„Durch eine Anpassung der Auswahlkriterien kann hier der Zugang für die schweinehaltenden Betriebe erleichtert werden."

Das erste Förderinstrument, das nun für die Schweinehalter verwendet werden soll, ist das sogenannte Agrarinvestitions-Förderungsprogramm (AFP). Darüber gewährt das Land Niedersachsen jenen Betrieben, die in die bauliche Modernisierung ihrer Höfe investieren wollen, Unterstützung in Höhe von bis zu 40 Prozent ihrer Nettokosten. Bei den Stallbaumaßnahmen werden jene Anschaffungen mit maximal 400.000 Euro unterstützt, die über den Standard hinausreichen und insbesondere für die Umwelt, das Klima oder den Tierschutz einen Mehrwert bringen. „Stand jetzt soll die AFP-Antragstellung zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2023 ermöglicht werden“, teilte das Agrarministerium auf Anfrage mit.

Das zweite Förderinstrument wird „VuV“ abgekürzt und unterstützt die regionale Verarbeitung und Vermarktung. Mit ebenfalls bis zu 40 Prozent und maximal 100.000 Euro werden hier Anschaffungen etwa für mobile Schlachteinheiten oder ähnliches subventioniert. „Durch eine Anpassung der Auswahlkriterien kann hier der Zugang für die schweinehaltenden Betriebe erleichtert werden“, erklärte Stoyke den Abgeordneten das geplante Vorhaben bezüglich der beiden Förderprogramme. Er merkte allerdings auch an, dass das Land den Stallumbau ab 2024 nicht mehr fördern könne, weil ab diesem Zeitpunkt der Bund an dieser Stelle einsteigen werde. Der bundespolitisch forcierte Umbau der Tierhaltung fördere dann sowohl Investitionen als auch dauerhaft den Mehraufwand für die höhere Tierwohlstufe. Dabei sei das Förderprogramm des Bundes so konstruiert, dass das Land aussteigt, wo der Bund einsteigt.



Ab 2024 könnte dann eine neue Landesförderrichtlinie greifen, die nach Vorstellung des Agrarministeriums mehr Spielraum für den Aufbau landwirtschaftsnaher Standbeine bieten könnte. Eine Förderung von 20 bis 65 Prozent wird dabei in Aussicht gestellt, die bereits über die Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bei der EU zertifiziert wären. Der nationale GAP-Strategieplan Deutschlands sehe es ausdrücklich vor, dass solche Betriebe, die sich nicht allein aus Landwirtschaft finanzieren können, weitere Einnahmequellen schaffen. Dabei sei eine große Vielfalt an Möglichkeiten denkbar, zeigte Stoyke auf: Vom Einstieg in die Verarbeitung und Vermarktung über Verpachtung und Kooperation mit dem Handwerk bis hin zum Anbieten anderer Dienstleitungen wie Beherbergung oder Haushaltshilfe werde vieles abgedeckt.

CDU: Macht das Baurecht noch Probleme?

Skeptisch blickt derweil noch die Opposition auf die Pläne des Agrarministeriums. Zum einen ließen sich AFP-Mittel nur beantragen, wenn bereits entsprechende Baugenehmigungen vorliegen, führte der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marco Mohrmann, aus. Das könnte zur Folge haben, dass es in diesem Jahr kaum Anträge von ausstiegswilligen Schweinehaltern geben könne. Mohrmann fragte zudem, wie sich eine Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden mit dem Baurecht vereinbaren ließe. Abteilungsleiter Stoyke bekannte, dass dies ein Reizthema sei, erklärte aber, dass traditionell eine einzelne Umnutzung eines Gebäudeteils erlaubt werde, bei einer Umnutzung hin zu Wohnungen wohl sogar drei bis vier. Verbindliches könne das Agrarministerium dazu an dieser Stelle aber nicht sagen.

Dieser Artikel erschien am 3.3.2023 in Ausgabe #040.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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